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Vision, Mission und Leitbild

Luxemburgs Strategie zum Erhalt und zur Wiederherstellung des artenreichen Grünlandes

Zehn Ziele und fast 100 Handlungsempfehlungen sind die Basis der 2020 vom luxemburgischen Umweltministerium verabschiedeten „Strategie zum Erhalt und Wiederherstellung des artenreichen Grünlandes in Luxemburg 2020–2030“ (Ministère de l'Environnement, du Climat et du Développement durable 2020a). Das 20-seitige Strategiepapier beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen, die es ermöglichen sollen, das naturschutzfachlich relevante Grünland zu erhalten und wiederherzustellen. Dr. Simone Schneider stellt das Papier vor.

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„Zusammen das artenreiche Grünland erhalten“ – das ist das Motto der Grünland-Strategie von Luxemburg.
„Zusammen das artenreiche Grünland erhalten“ – das ist das Motto der Grünland-Strategie von Luxemburg.MECDD
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Mit der Strategie soll dem Erhalt des artenreichen Grünlandes eine starke Gewichtung gegeben und vor allem dem weiteren Rückgang des Extensivgrünlandes zielgerichtet entgegengewirkt werden. Das Dokument soll kein „Papiertiger“ sein oder werden, sondern in konkreten Maßnahmen münden. Dazu wurde eine Koordinationsgruppe ernannt, die die Akteure – alle in Luxemburg im Naturschutz und der Landwirtschaft tätigen Institutionen – zusammenbringen sowie bei der Umsetzung der Strategie begleiten und beraten soll. Es ist vorgesehen, dass die richtungsweisenden Handlungsempfehlungen und Vorgaben bis 2030 umgesetzt werden. Sie reichen von der Förderung extensiver Nutzungsformen, mit der Optimierung des Vertragsnaturschutzes, der Sicherung wertvoller Bestände durch Flächenankauf und der Ausweisung von Wiesenschutzgebieten über das Schaffen der notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Renaturierungen bis hin zu innovativen Lösungsansätzen wie der Ausbau von stofflich-energetischer Verwertung des Aufwuchses. Die Weichen sind also gestellt!

Zehn Ziele und beinahe 100 konkrete Handlungsempfehlungen sollen zum Erhalt und der Wiederherstellung der naturschutzfachlich relevanten Grünlandtypen beitragen. © Simone Schneider

Extensivwiesen und -weiden weisen eine hohe Anzahl an Pflanzen- und Tierarten auf und sind bedeutende Lebensräume, die es zu schützen gilt. © Simone Schneider

Die nachfolgenden Ausführungen stellen die „Strategie zum Erhalt und Wiederherstellung des artenreichen Grünlandes in Luxemburg 2020–2030“ mit ihren Zielen sowie Handlungsempfehlungen vor und sind demnach dieser entnommen (Ministère de l'Environnement, du Climat et du Développement durable 2020a). Die Grünland-Strategie kann hier im Gesamten heruntergeladen werden. 

Ein Leitbild und zehn Ziele zum Erhalt, zur Verbesserung und Wiederherstellung des artenreichen Grünlandes 

Der langfristige Erhalt der artenreichen Grünlandbestände und deren Pflanzen- und Tiergemeinschaften durch extensive Mahd- und Weidenutzung, die Wiederherstellung, das Verhindern des Brachfallens auf Grenzertragsstandorten sowie der weiteren Intensivierung von artenreichem Grünland kennzeichnen als übergeordnetes Leitbild die Strategie.

Die zehn Ziele der „Strategie zum Erhalt und Wiederherstellung des artenreichen Grünlandes in Luxemburg 2020–2030“ kompakt:

  1. Erhalt aller Mageren Flachlandmähwiesen und Feuchtwiesen sowie weiterer gefährdeter Grünlandtypen
  2. Aktives Entgegenwirken weiterer Verluste artenreicher Grünlandbestände durch Intensivierung oder Brachfallen    
  3. Optimierung des Vertragsnaturschutzes    
  4. Verbesserung der landwirtschaftlichen Beratung zur extensiven Nutzung von artenreichem Grünland
  5. Förderung innovativer sowie altbewährter Nutzungskonzepte für die Verwertung des Aufwuchses von artenreichem Grünland und weiterführender Produkte        
  6. Umsetzung von Grünland-Renaturierungen    
  7. Etablierung flächendeckender Monitorings    
  8. Sensibilisierung der Landwirte zum Mehrgewinn extensiver Grünlandbewirtschaftung und Wertschätzung    
  9. Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz    
  10. Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum gesellschaftlichen Nutzen des artenreichen Grünlandes

Magere Glatthaferwiesen sind in Luxemburg weiter vom Rückgang betroffen. © Simone Schneider

Feuchtwiesen wie die Sumpfdotterblumenwiesen sind stark gefährdet und nur noch auf knapp 350 ha zu finden. © Simone Schneider

Neben der Definition des artenreichen Grünlandes beinhaltet die Strategie zu Beginn eine prägnante Darstellung des Erhaltungszustandes dieser wertvollen Grünlandtypen. Inbegriffen sind hier vor allem die Mageren Flachland-Mähwiesen, Sumpfdotterblumenwiesen, Quellsümpfe und Nassbrachen, das artenärmere naturschutzfachlich relevante Grünland, Halbtrockenrasen sowie die seltenen Biotoptypen wie Pfeifengraswiesen, Borstgrasrasen, Heiden und Sandmagerrasen.

Fast alle Grünlandbiotope sind in einem ungünstigen Erhaltungszustand und der Rückgang schreitet weiter voran. Der Zustand des artenreichen Grünlandes ist besorgniserregend: Trotz der verschärften gesetzlichen Schutz- und Sicherungsinstrumente kam es in den letzten Jahren noch immer zu erheblichen Verlusten und weiteren Verschlechterungen (Ministère de l'Environnement, du Climat et du Développement durable 2020a, EEA 2019, Schneider 2019, Mémorial 2018a & b). Dies vermittelt klar den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz und Erhalt des artenreichen Grünlandes.

Wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Luxemburg und optimale extensive Bewirtschaftungsmethoden aussehen, kann kurz und bündig in den Einleitungskapiteln der Strategie nachgelesen werden. Basierend auf dem europäischen und nationalen Schutzstatus der Biotoptypen (FFH-Richtlinie und dem Luxemburgischen Naturschutzgesetz (JOCE 1992, Mémorial 2018b)) führt eine Großherzogliche Verordnung (Mémorial 2018c) die Eingriffe auf, die als Verringerung, Zerstörung oder Verschlechterung der gesetzlich geschützten Biotope zu betrachten sind. Auch wird auf die entsprechenden Aktionspläne für gefährdete Grünlandtypen verwiesen (z. B. Schneider & Naumann 2013, Schneider et al. 2013a, b).

Den übergeordneten Rahmen für alle Maßnahmen im Grünlandschutz bildet der Nationale Naturschutzplan – mittlerweile in seiner dritten Version. Er gibt Ziele zum Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes zur Wiederherstellung und Neuanlage gefährdeter Biotope mit konkreten Flächenangaben vor (Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung 2023a). Und diese sind hochgesteckt: Über 4.000 ha artenreiches Grünland (u. a. FFH-LRT 6510, 6410, 6210) sollen bis 2030 wiederhergestellt werden.

Eine Verordnung definiert klar die Eingriffe, die als Verringerung, Zerstörung oder Verschlechterung der gesetzlich geschützten Grünlandbiotope gelten. © Simone Schneider

Zentrales Anliegen der Grünland-Strategie ist die Sicherung des Magergrünlandes und aller gefährdeter Grünlandtypen. Dies soll insbesondere durch die Sicherstellung der extensiven Nutzung (z. B. durch die Förderung von verstärkten Abschlüssen von Vertragsnaturschutzprogrammen), Ausweisung von Wiesenschutzgebieten (auf der gesetzlichen Basis von Naturschutzgebieten) sowie der Schaffung eines Biotopverbundes zwischen allen Schutzgebieten gewährleistet werden.

Auch die öffentliche Hand ist gefordert: Die Sicherung wertvollster Bestände soll durch einen verstärkten Ankauf erfolgen und es sollen zukünftig möglichst alle Grünlandflächen in öffentlichem Eigentum extensiv ohne Einsatz von Pestiziden und (reduzierter) Düngung genutzt werden. Um weiteren Verlusten einerseits vor allem durch die Intensivierung und andererseits dem Brachfallen auf Grenzertragsstandorten gegenzusteuern, ist u. a. vorgesehen, die Kontrollabläufe zu den Verstößen auf gesetzlich geschützten Biotopen regelmäßig zu aktualisieren und optimieren.

Interessant ist auch die Unterstützung des Aufbaus von Landschaftspflegeinitiativen, Wanderschäfereien sowie regionaler Maschinenpools für spezielle Maschinen beispielsweise für den Einsatz auf schwer befahrbaren Nasswiesen. Wie wichtig eine Honorierung von freiwilligen Naturschutzleistungen für die Landwirte ist, ist mittlerweile unbestritten; ebenso die zentrale Rolle und Bedeutung des Vertragsnaturschutzes im Grünlandschutz (cf. Wolff et al. 2020). Auch wenn derzeit über 6.000 ha unter Vertrag sind (ANF 2023), ist eine Erhöhung der Vergütung der Grünlandvertragsnaturschutzprogramme als stärkerer Anreiz zur Teilnahme unabdingbar; dies wurde auch bereits in der aktuell laufenden Novellierung des Vertragsnaturschutzes berücksichtigt.

Damit einhergehend ist zudem eine fundierte und integrierte Beratung zur extensiven Nutzung von artenreichem Grünland und zur optimalen ökonomischen Integrierung dieser Extensivflächen in die Betriebsplanung vorgesehen. Hier setzen u. a. der „Leitfaden zur Bewirtschaftung der nach dem Naturschutzgesetz geschützten Offenlandbiotope – Bewirtschaftungsempfehlungen sowie verbotene und genehmigungspflichtige Eingriffe“ (cf. Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung 2023b) sowie die ersten im Rahmen der Strategie erstellten Flyer zum Futterwert von kräuterreichem Heu an (cf. Schneider & Helfenberger 2021). Einerseits soll die klassische Heufütterung weiter verstärkt – z. B. durch den Aufbau von regionalen Heubörsen –, andererseits innovative Nutzungskonzepte für die Verwertung des Aufwuchses von artenreichem Grünland als Grundlage der Förderung einer Extensivnutzung unterstützt werden. Hier kommen beispielsweise Heu- oder Mahdgutverwertungsprodukte (wie Heumilch), Möglichkeiten zur Energiegewinnung oder die Verwertung als Dämmmaterial infrage.

Die Förderung der extensiven Mahd- und Weidenutzung als die Grundvoraussetzung zum Erhalt des artenreichen Grünlandes ist das Fundament des Leitbildes der Strategie des Umweltministeriums. Zahlreiche Handlungsempfehlungen zielen darauf ab. © Simone Schneider

Auf dass es sie noch lange geben wird: Wertvolle Magerwiesen – wie hier die Salbei-Glatthaferwiesen, von denen es nur noch eine Handvoll in Luxemburg gibt – sollen z. B. durch Flächenankauf langfristig gesichert werden. © Simone Schneider

Wiesenschutzgebiete sollen einen großflächigen Schutz für Magerwiesen bieten. © Simone Schneider

Der zweite große Schwerpunkt neben der Förderung der Extensivnutzung als Grundvoraussetzung zum Erhalt des artenreichen Grünlandes sind auf der anderen Seite die Renaturierungen, die in großem Maßstab in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Dazu gibt der nationale Naturschutzplan klare Vorgaben, die von den Akteuren auf regionaler Ebene umgesetzt werden sollen.

Zum Einsatz kommen dabei die bewährten Methoden: Mahdgutübertragung, Einsatz von durch mit einem „Seedharvester“ geerntetem Spendermaterial oder zertifiziertem autochthonem Wildpflanzensaatgut sowie Auspflanzen oder Einzelaussaat gefährdeter und seltener Pflanzenarten. Hilfestellung zu den Renaturierungstechniken bietet ein Praxis-Leitfaden mit den geeigneten Renaturierungsverfahren und Vorgaben zur Erfolgskontrolle (cf. Wolff & Schneider 2020).

Die Finanzierung wird durch einen Förderfonds seitens des Umweltministeriums bereitgehalten, sodass die grundlegenden Voraussetzungen zur Umsetzung der Wiederherstellungsmaßnahmen gegeben sind. Diese beinhaltet beispielsweise auch den Flächenankauf, die Bereitstellung eines nationalen Spenderflächen- und Renaturierungskatasters sowie den weiteren Ausbau der Produktion von zertifiziertem autochthonem Wildpflanzensaatgut, damit ausreichend gebietseigenes Samenmaterial für die angestrebten Grünlandrenaturierungen zur Verfügung steht.

Um die notwendige Zugänglichkeit und Vereinfachung der technischen Umsetzung der Renaturierungen zu gewährleisten, führt die Strategie eine Reihe von Handlungsempfehlungen auf: Durchführung von Demonstrationsworkshops für Anwender, Aufbau funktioneller Maschinenpools mit den benötigten Geräten sowie Förderung von auf Renaturierung spezialisierten Betrieben oder auch das Definieren von regionalen Suchraumkulissen mit einer Auswahl von Flächen, die sich zur Wiederherstellung eignen. 

Große Hoffnung wird in die Wiederherstellung der Graslandlebensräume gesetzt, die die zweite Säule der Strategie bildet. © SICONA

Renaturierungen sollen in allen Regionen mit den bewährten Techniken (wie Mahdgutübertragung, Ansaat von mit einem „Seedharvester“ geerntetem Spendermaterial oder zertifiziertem autochthonen Wildpflanzensaatgut) umgesetzt werden. © SICONA

Erfolgreich renaturierte Flachlandmähwiesen sollen zukünftig auf der Tagungsordnung stehen. © Simone Schneider

Um die gesetzten Ziele zur Renaturierung zu erreichen, wird gerade die Produktion von zertifiziertem autochthonem Wildpflanzensaatgut auf- und ausgebaut. © SICONA

Um die Maßnahmenumsetzung, den Zustand der geschützten Grünlandbiotope sowie die Entwicklung der Renaturierungsflächen wissenschaftlich zu dokumentieren, sind Erfolgskontrollen und Monitorings unerlässlich. Diese sollen nach standardisierten Methoden ausgebaut werden. Vorgesehen ist vor allem das nationale flächendeckende Monitoring des Offenland-Biotopkatasters und der Grünlandkartierung im Sechsjahres-Rhythmus sowie die Durchführung eines nationalen floristischen Monitorings auf artenreichen Grünlandflächen, vorzugsweise Vertragsnaturschutzflächen, zur Begutachtung der Entwicklung von extensiv genutztem Grünland.

Um die Maßnahmenumsetzung und den Zustand der wertvollen Grünlandbiotope wissenschaftlich zu dokumentieren, sind Erfolgskontrollen und Monitorings vorgesehen. © Simone Schneider

Es liegt auf der Hand, dass die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz insbesondere auch beim Grünlandschutz essentiell ist, die Strategie nur gesamtbetrieblich umgesetzt werden und der naturschutzfachliche Aspekt mit den agronomischen Aspekten verknüpft werden muss. Daher sieht das Strategie-Papier auch einige Punkte vor, wie der Austausch und die Kooperation gestärkt werden können. Ein verbesserter Fachaustausch und die Ausweitung der Beratung sowie die Präsenz auf bestehenden Plattformen (z. B. in landwirtschaftlichen Zeitungen) stellen mögliche Wege dar.

Nichts geht zum Thema artenreiches Grünland ohne Öffentlichkeitsarbeit; in diesem Fall sollen sowohl die Landwirte als auch die breite Öffentlichkeit informiert werden. Damit verbunden sind Maßnahmen, die zum einen die Landnutzer über den Mehrwert extensiver Grünlandbewirtschaftung (z. B. Aufweisen der vielfachen Verwertungsmöglichkeiten) benachrichtigen und zum anderen die Wertschätzung der mit der extensiven Nutzung des Grünlandes verknüpften Gemeinwohlleistungen (u. a. Erosionsschutz, Wasserretention, Kohlenstoffbindung, Erholungslandschaft) fördern sollen. Handlungsempfehlungen sind beispielsweise die Ausbildung von Grünland-Botschaftern, die Organisation von Wiesen-Meisterschaften sowie Weiterbildungen für Landwirte und angehende Landwirte. Auch eine Kommunikation von guten Beispielen soll die Wertschätzung zum gesellschaftlichen Nutzen des artenreichen Grünlandes sowie der Leistungen der Landwirte, die z. B. durch eine extensive Nutzung zum Erhalt beitragen, nachhaltig fördern und honorieren.

Die Wertschätzung der Landnutzer und Sensibilisierung dieser sowie der Allgemeinheit sind weitere Schwerpunkte der Grünland-Strategie. © SICONA

 

Kontakt: 

Dr. Simone Schneider © SICONA/Eric Devillet

Dr. Simone Schneider

Leiterin der wissenschaftlichen Abteilung des Naturschutzsyndikates SICONA

simone.schneider@sicona.lu     

 

Literatur

ANF, 2023. Application Biodiversité – Version 4–13 (Stand: 03.04.2023). – Unveröffentl. Datenbank der Vertragsnaturschutzflächen nach der „Biodiversitätsverordnung“. Administration de la Nature et des Forêts (ANF), Luxembourg.

European Environmental Agency (EEA), 2019. Conservation status/trend with reason for change reported for habitat and species – DRAFT (Daten für Luxemburg – URL: https://www.eea.europa.eu/themes/biodiversity/state-of-nature-in-the-eu/article-17-national-summary-dashboards/conservation-status-and-trends [Zugriff am 20.01.2020]

JOCE, 1992. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. – URL: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF [Zugriff am 20.03.2023]

Mémorial, 2018a. Règlement grand-ducal du 1er août 2018 établissant l’état de conservation des habitats d’intérêt communautaire et des espèces d’intérêt communautaire. – Mémorial A, Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg N° 775: 1–13.

Mémorial, 2018b. Loi modifiée du 18 juillet 2018 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles et modifiant 1° la loi modifiée du 31 mai 1999 portant institution d’un fonds pour la protection de l’environnement; 2° la loi modifiée du 5 juin 2009 portant création de l’Administration de la nature et des forêts; 3° la loi modifiée du 3 août 2005 concernant le partenariat entre les syndicats de communes et l’État et la restructuration de la démarche scientifique en matière de protection de la nature et des ressources naturelles. – Mémorial A, Recueil de législation du Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg N° 771 du 05 septembre 2018: 1–48.

Mémorial, 2018c. Règlement grand-ducal modifié du 1er août 2018 établissant les biotopes protégés, les habitats d’intérêt communautaire et les habitats des espèces d’intérêt communautaire pour lesquelles l’état de conservation a été évalué non favorable, et précisant les mesures de réduction, de destruction ou de détérioration y relatives. – Mémorial A, Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg N° 774 du 5 septembre 2018: 1–23.

Ministère de l‘Environnement, du Climat et du Développement durable, 2020a. Strategie zum Erhalt und Wiederherstellung des artenreichen Grünlandes in Luxemburg 2020–2030. Luxemburg: 25 S. https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/Strategie-zum-Erhalt-und-Wiederherstellung-des-artenreichen-Grunlandes-in-Luxemburg-VsDef.pdf [Zugriff am 20.03.2023]

Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable, 2020b. Offenlandbiotopkataster. - Vorstellung des Monitorings des Offenlandbiotopkataster im Observatoire de l’Environnement am 13.01.2020 (unveröffentlicht). Luxemburg. 

Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable, 2023a. Plan National concernant la Protection de la Nature – 3e plan - à l’horizon 2030. Luxembourg: 83 S. – URL: https://environnement.public.lu/content/dam/environnement/documents/natur/biodiversite/pnpn/pnpn-version-3.pdf [Zugriff am 20.03.2023]

Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung, 2023b.Leitfaden zur Bewirtschaftung der nach Artikel 17 des modifizierten Naturschutzgesetzes geschützten Offenlandbiotope - Bewirtschaftungsempfehlungen sowie verbotene und genehmigungspflichtige Eingriffe. 3. Auflage, 59 S. –URL: https://environnement.public.lu/fr/publications/conserv_nature/2021/biotopleitfaden/biotopleitfaden.html [Zugriff am 20.03.2023]

Schneider, S., 2019. Einführung in den Exkursionsraum Luxemburg: Naturraum, Flora und Vegetation, Naturschutz. In: Schneider, S. (Hrsg.): Jahrestagung der Floristisch-soziologischen Arbeitsgemeinschaft (FlorSoz) in Luxemburg 2019. Ein floristischer und vegetationskundlicher Querschnitt durch die Luxemburger Kulturlandschaft: Von den Felsen im Ösling über artenreiche Graslandgesellschaften hin zu ehemaligen Tagebaugebieten im Gutland. Selbstverlag der Floristisch-soziologischen Arbeitsgemeinschaft e. V. (FlorSoz). Luxemburg: 9–42.

Schneider, S. & A. Helfenberger, 2021. Kurz-Info - Kräuterreiches Heu für gesunde Tiere. Handout der Koordinationsgruppe „Gréngland“ im Rahmen der „Strategie zum Erhalt und Wiederherstellung des artenreichen Grünlandes in Luxemburg 2020-2030“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung. – URL: https://sicona.lu/wp/wp-content/uploads/Handout-Gruenland_2_Futterqualitaet.pdf [Zugriff am 01.04.2023]

Schneider, S. & Naumann, S., 2013. Plan national pour la protection de la nature, Plans d’actions habitats - Prairies humides du Calthion/Sumpfdotterblumenwiesen (Calthion palustris). – Ministère du Développement durable et des Infrastructures, Département de l’environnement, Luxembourg: 15 pp. – URL: https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/calthion.pdf [Zugriff am 02.04.2023]

Schneider, S., Naumann S. & Junck, C., 2013a. Plan national pour la protection de la nature, Plans d’actions habitats - Prairies à Molinie/Pfeifengraswiesen (Molinion caerulea). – Ministère du Développement durable et des Infrastructures, Département de l’environnement, Luxembourg: 11 pp. – URL: https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/Aktionsplan-Pfeifengraswiesen.pdf [Zugriff am 02.04.2023]

Schneider, S., Naumann S. & Junck, C., 2013b. Plan national pour la protection de la nature, Plans d’actions habitats - Prairies maigres de fauche/Magere Flachland-Mähwiesen (Arrhenatherion elatioris). – Ministère du Développement durable et des Infrastructures, Département de l’environnement, Luxembourg: 16 pp. URL: https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/habitats-prairies-maigres-de-fauche-arrhenatherion-elatioris.pdf – [Zugriff am 02.04.2023]

Wolff, C. & S. Schneider, 2020. Anleitung zu Grünland-Renaturierungsverfahren von artenreichen Wiesen & Weiden – Wiederherstellung von mageren Flachlandmähwiesen FFH-Lebensraumtyp 6510 – Als Leitfaden u. a. zur Einbindung in Kompensationsverfahren. Unter Mitarbeit von Gilles Biver & Thierry Kozlik (MECDD), Olm: 21 S. – URL: https://sicona.lu/wp/wp-content/uploads/Gr%C3%BCnlandrenaturierungs-Anleitung_05_2020.pdf [Zugriff am 02.04.2023]

Wolff, C., Colling, G., Naumann, S., Glesener, L. & S. Schneider, 2020. Erfolgreicher Erhalt von artenreichem Extensivgrünland im Zentrum und Südwesten Luxemburgs – eine erste Bilanz. Tuexenia 40: 247–268.

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