Landschaft und Natur in Karten
Bebauung im Überschwemmungsgebiet
Große Hochwasserereignisse und Flutkatastrophen, die auch in Deutschland immer wieder immense Schäden verursachen, zeigen die Notwendigkeit der Freihaltung von Überflutungsbereichen, da hier die anfallenden Wassermengen weitgehend schadlos zurückgehalten und abgeführt werden können. Die durch die Bundesländer per Rechtsverordnung festgelegten Überschwemmungsgebiete dienen der Freihaltung hochwassergefährdeter Bereiche von Bebauung.
- Veröffentlicht am

10.1399/NuL.218460 Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt grundsätzlich in diesen Gebieten jegliche Neubautätigkeit, um die Funktion der Flächen für den Hochwasserschutz nicht zu gefährden, wobei jedoch Ausnahmen zulässig sind. Das WHG trat 2010 in Kraft und bestimmt, dass die zur Festlegung der Überschwemmungsgebiete notwendigen Abgrenzungen der statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartenden Hochwasserereignisse (HQ100) durch die Länder festzulegen und bei Bedarf auch zu aktualisieren sind. Über das Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde ist mit Überschwemmungsgebiete-DE ein bundeslandübergreifender Datensatz verfügbar. Für Bayern und Baden-Württemberg, deren Festsetzungen dieser Datensatz nicht umfasst, können die...


