Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Gehölzpflege

Misteln gefährden Streuobstwiesen

Misteln sind parasitäre Pflanzen. Als sogenannte Halbschmarotzer zapfen sie die Leitbahnen ihrer Wirtspflanzen (häufig Apfelbäume) an und entziehen ihnen Wasser und Nährstoffe. Im Extremfall kann ein starker Befall mit Misteln auch zum Absterben eines Baumes führen. Eine Informationskampagne soll deshalb nun über die Bedeutung der Streuobstpflege aufklären.

von DVL Hessen/Redaktion erschienen am 13.10.2025
Apfelbaum mit starkem Mistelbefall. © Andreas Baumann
Artikel teilen:

„Gerade in Zeiten des Klimawandels, mit zunehmend heißeren und trockeneren Sommern führt ein starker Mistelbefall zu einer zusätzlichen Schwächung der Bäume.“ berichtet Andreas Baumann, der Leiter des Streuobstwiesenzentrums Hessen.

Eine weitere Gefahr droht im Winter: Aufgrund der größeren Auflagefläche brechen Äste mit starkem Mistelbefall besonders häufig unter der Last von Schnee. Die offenen Wunden sind dann wiederum eine Eintrittspforte für Pilze und andere Krankheitserreger. Obwohl Misteln eine gewisse ökologische Bedeutung haben, sollten sie daher immer aus Obstbäumen entfernt werden.

Mit einer gemeinsamen Informationskampagne möchten der DVL Hessen und das Streuobstwiesenzentrum Hessen auf die Gefahr hinweisen, die von Misteln für die befallenen Bäume ausgeht. „Die Hessischen Landschaftspflegeverbände setzen sich auf vielfältige und kreative Weise für den Erhalt der Streuobstwiesen und gegen die Ausbreitung der Misteln ein. Diese Arbeit wollen wir sichtbar machen“, erklärt Dietmar Simmering. Er leitet die Koordinierungsstelle Hessen des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL) e.V.

In den kommenden Wochen wird der DVL auf seinen Social-Media-Kanälen daher regelmäßig auf Facebook und Instagram über die Arbeit der Landschaftspflegeverbände berichten. Simmering und Baumann hoffen auch, dadurch mit einem Mythos aufräumen zu können: „Der Mythos, dass Misteln geschützt seien, hält sich leider hartnäckig“, erklärt Andreas Baumann. Dabei ist das ein Irrglaube. Misteln stehen nicht unter Naturschutz, sondern dürfen ganzjährig aus den Bäumen entfernt werden. Lediglich wenn eine gewerbliche Nutzung geplant ist, bedarf es vorab einer Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.

Hier sind die weißen Beeren der Laubholzmistel  gut erkennbar.
Hier sind die weißen Beeren der Laubholzmistel gut erkennbar. © Christoph Schuch

Vielleicht hängt dieser Irrglaube auch damit zusammen, dass Misteln früher deutlich seltener waren. Doch in den letzten Jahrzehnten haben sich Misteln in ganz Deutschland stark ausgebreitet. Diese starke Zunahme der Misteln hat verschiedene Ursachen: Dazu gehört die mangelnde Pflege vieler Streuobstbestände. Werden Misteln regelmäßig entfernt, erreichen sie erst gar nicht das Alter, wo sie Samen bilden. Heute ist diese Pflege aber nicht mehr überall gegeben. Daher können Misteln in kurzer Zeit große Baumbestände stark befallen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren