
EU-Parlament hat Renaturierungsverordnung verabschiedet
Das EU-Parlament hat am 27.2. die für die Europäische Union erste Verordnung zur Wiederherstellung von Natur (“Nature Restoration Law”) verabschiedet. Die Verordnung sieht vor, dass bis 2050 alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, durch Maßnahmen wie Aufforstung, Wiedervernässung von Mooren und der Renaturierung von Flüssen gestärkt werden müssen. Ökologisch wertvolle Flächen sollen ab 2031 sukzessive erweitert werden. Bis 2030 sollen die EU-Länder den Zustand der städtischen Grünflächen und Baumkronen im Vergleich zum Jahr des Inkrafttretens des Gesetzes verbessern. Welche Gebiete renaturiert werden, legen nationale Sanierungspläne fest.
von BAK/DNR/NABU/Red Quelle BAK/DNR/NABU erschienen am 29.02.2024Der Deutsche Naturschutzring bezeichnete die Entscheidung des EU-Parlaments als „enorm wichtiges Signal in schwierigen Zeiten“. „Mit dem Nature Restoration Law wurde heute nach zuletzt vielen Rückschlägen ein zentrales Vorhaben des Green Deal vom EU-Parlament verabschiedet“, betonte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.
Auch der NABU lobte die Verabschiedung als wichtigen Schritt in Richtung ökologische Sicherheit. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger erklärte: „Von Ursula von der Leyens Versprechen eines starken Green Deals ist am Ende immerhin dies übriggeblieben. In Zukunft wird es immer wichtiger sein, den Gedanken des Bewahrens als einen Fixstern für unsere Lebensbedingungen zu betrachten. Nicht alles, was jetzt aus wirtschaftlichen Gründen zerstört wird, kann wieder ‘repariert’ werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass auch kommende Generationen ein Anrecht auf eine intakte, natürliche Umwelt haben.“
Nun sind die Mitgliedsstaaten der EU, so auch Deutschland, gefragt, die Inhalte der Verordnung zeitnah umzusetzen und Wiederherstellungspläne zu erarbeiten. Die Bundesregierung hatte mit dem vom Umweltministerium (BMUV) initiierten Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereits erste Schritte zur Renaturierung ergriffen. Für diese Aufgabe stellte die Ampelkoalition ursprünglich 4 Mrd. Euro bis 2026 zur Verfügung. Im Zuge der Diskussion um den Klima- und Transformationsfond wurden die Mittel allerdings auf 3,5 Mrd. Euro gekürzt.
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