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Bundeswaldgesetz

Neuer Referentenentwurf in der Ressortabstimmung

Nachdem bereits vor acht Monaten Inhalte des Entwurfs zum neuen Bundeswaldgesetz geleakt und von mehreren Seiten stark kritisiert wurden, ist am 19. August nun ein neuer Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegangen. Eine Sprecherin des BMEL teilte auf Anfrage mit, dass der nun vorliegende Entwurf grundsätzlich überarbeitet wurde.

von BMEL/BUND/DNR/Red erschienen am 20.08.2024
Wald in Baden-Württemberg © Julia Schenkenberger
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„Wir müssen den Wald krisenfest machen, um ihn auch in Zukunft nutzen zu können. Davon profitieren alle: der Wald, die Wald- und Forstwirtschaft, das Klima und auch diejenigen, die im Wald Erholung suchen“, erklärte die Sprecherin des BMEL zum neuen Entwurf. Derzeit könne das BMEL jedoch noch keine weiteren Details bekanntgeben.

Der BUND begrüßte es, dass die Bundesregierung das neue Bundeswaldgesetz endlich mit der zweiten Ressortabstimmung voranbringt. Allerdings kritisierte er, dass es im Entwurf an ökologischen Mindeststandards mangele, auch sei kein wirksames Kahlschlagverbot oder der Schutz von Waldboden enthalten. „Der Entwurf für dieses Gesetz ist jetzt eine zahnlose Mikro-Novelle und muss dringend nachgebessert werden“, fasste Patrick Rohde, Interims-Geschäftsführer Politik beim BUND, zusammen.

Auch der Deutsche Naturschutzring kritisierte den neuen Entwurf. „Die dringend überfällige Novelle des Bundeswaldgesetzes kommt mit der Ressortabstimmung endlich einen Schritt voran, allerdings mit einem enttäuschenden und inhaltlich stark verwässerten Entwurf. Obwohl sich unsere Wälder weiterhin in einem dramatischen Zustand befinden, stellt der vorliegende Gesetzentwurf nur noch einen Minimalkompromiss mit vielen Defiziten und unverbindlichen Formulierungen dar“, erklärte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne in einem Pressestatement.

Ziel des BMEL ist es jetzt, baldmöglichst eine Freigabe des neuen Entwurfs zu erhalten, um dann in die Länder- und Verbändeanhörung zu gehen.

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