Aussaaten in der freien Natur
In der freien Natur - das heißt im Wesentlichen in Gebieten außerhalb besiedelter Bereiche, muss grundsätzlich gebietseigenes Saatgut (Regio-Saatgut) verwendet werden. Die Samen der gebietseigenen (auch als autochthon bezeichneten) Pflanzen müssen aus dem jeweils festgelegten Ursprungsgebiet stammen. Auch aus Übertragungsverfahren und der Beerntung von Flächen mit gebietseigenen Samen gewonnenes Saatgut kommt in Frage.
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Die entsprechende naturschutzrechtliche Vorgabe dafür gilt seit 2020 verbindlich, wobei bestimmte Ausnahmen, zum Beispiel für den Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft gelten (vgl. § 40 BNatSchG). Ansonsten ist gegebenenfalls eine Genehmigung erforderlich. Für die Verwendung gebietseigener Pflanzen in der freien Natur gibt es gute Gründe: Nicht gebietseigene, also gebietsfremde Arten, können dort die genetische Vielfalt von lokalen Pflanzengesellschaften, die sich über lange Zeit natürlich entwickelt haben, beeinträchtigen. Außerdem sind gebietseigene Pflanzen besser an die lokalen Umweltbedingungen angepasst. Die Vorgabe gilt nur für die freie Natur und nicht für Bereiche wie innerörtliche Grünflächen, Friedhöfe oder Hausgärten.
Karten-Darstellungen, wo welche Urspungsgebiete genau liegen, gibt es zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesamts für Naturschutz (BfN), den Intnetseiten des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL), den Internetseiten einiger Landesbehörden sowie zum Beispiel auf den Internetseiten einiger Regio-Saatgut-Produzenten.
Auch für das Pflanzgut krautiger Arten (zum Beispiel bei Staudenpflanzungen) und bei Gehölzpflanzungen in der freien Natur gilt mit bestimmten Ausnahmen, dass gebietseigene Pflanzen zu verwenden sind. Für Gehölzpflanzungen gelten jedoch separat festgelegte Vorkommens- beziehungsweise Herkunftsgebiete.
Nähere Infos zu Gehölzpflanzungen in der freien Natur finden Sie hier.
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