Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Bundestag

Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am Abend des 5. März 2026 den von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) beschlossen. Nun muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

von BMLEH/Redaktion erschienen am 06.03.2026
Europäischer Grauwolf, Canis lupus © Zoonar GmbH/Shutterstock.com
Artikel teilen:

Mit der Aufnahme soll der Schutz von Weidetieren verbessert und der präventive Herdenschutz gestärkt werden. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie so rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.

Dazu sagt Alois Rainer: „Vielerorts ist die Bedrohung der Weidetiere durch den Wolf bittere Realität. Das wurde in den letzten Wochen durch Berichte über zahlreiche Risse schmerzhaft deutlich. Für Tierhalter bedeutet jeder Riss nicht nur einen wirtschaftlichen Verlust, sondern auch eine enorme emotionale Belastung. Die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz bringt Rechtssicherheit und klare, praktikable Regeln.“

Bessere Herdenschutzförderung als ein Ziel

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

  • Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
  • Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
  • Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, etwa das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.
  • Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
  • Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
  • Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.

Naturschutzverbände reagierten mit Kritik auf den Beschluss. So meldete sich unter anderem der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern zu Wort und forderte die bayerische Landesregierung auf, auf Abschüsse zu verzichten: Eine pauschale Bejagung schaffe keine Sicherheit für Weidetierhaltende, so der LBV. Abschüsse führten bei Wölfen nicht zu mehr Distanz zu den Weidetieren, während standortangepasster Herdenschutz hier erwiesenermaßen nachhaltig wirke. „Herdenschutz wirkt, und er ist der einzig verlässliche Weg, um Konflikte dauerhaft zu reduzieren“, erklärte der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer. „Getötete Wölfe lernen nichts mehr. Tiere hingegen, die funktionierende Elektrozäune erleben, geben dieses Meideverhalten ans Rudel weiter.“ Fakt ist, so der LBV: Nicht die Anzahl der Wölfe in einer Region ist für das Rissgeschehen maßgeblich, sondern die Frage, ob Herdenschutz angewandt wird oder nicht.

Hintergrund

Die Wolfsbestände in Europa sind in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen – von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 219 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu steigt die Zahl der Wolfrisse: Im Jahr 2024 wurden rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.

Deutschland hat der EU-Kommission dieses Jahr den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um den Ländern in Regionen mit einem guten Erhaltungszustand die Möglichkeit zu geben, ein regionales Wolfsmanagement einzuführen. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz ist dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Bereits Anfang des Jahres war der Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention herabgestuft worden.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren