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Schweiz

Herdenschutz wird wieder stärker unterstützt

Der Bundesrat hat in der Schweiz am 26. November 2025 in Umsetzung eines Auftrages aus dem Parlament die Bundesunterstützung für Herdenschutzmaßnahmen wieder auf maximal 80 % erhöht. Dafür hat er die Jagdverordnung angepasst.

von UVEK/Redaktion erschienen am 02.12.2025
Coburger Füchse © Julia Bächtle
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Die revidierte Jagdverordnung trat am 1. Februar 2025 in Kraft. Im Kontext der Sparmaßnahmen hatte der Bundesrat darin den Bundesbeitrag für Herdenschutzmaßnahmen von höchstens 80 % auf höchstens 50 % reduziert.

Nun hat der Bundesrat am 26. November 2025 mit einer erneuten Anpassung der Jagdverordnung den Bundesbeitrag wieder auf maximal 80 % erhöht. Auch die Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden unterstützt der Bund wieder mit 80 %. Dies wird über die Prämien geregelt, welche Halterinnen und Halter von Herdenschutzhunden bekommen, wenn ihr Hund nach der Ausbildung die Prüfung bestanden hat.

Der Bundesrat setzt damit einen parlamentarischen Vorstoß von Ständerat Stefan Engler (GR, Mitte) um. Kantone oder Dritte beteiligen sich somit wieder mit 20 % an Herdenschutzmaßnahmen. Damit das bisherige Investitionsniveau im Herdenschutz erhalten bleibt, braucht es jedoch zusätzliche Bundesmittel. Über einen entsprechenden Erhöhungsantrag wird das Parlament entscheiden. Die höhere Beteiligung des Bundes an Herdenschutzmaßnahmen unterstützt die Landwirtschaft beim Ergreifen und beim Unterhalt derselben. Der Bund hilft damit, Schäden an Nutztieren zu verhindern.

Hintergrund

Die Zahl der Wölfe ist in der Schweiz in den letzten Jahren schnell gewachsen. Die Angriffe durch Wölfe oder andere Großraubtiere auf Nutztiere erfordern weitreichende Maßnahmen. Nebst der Regulierung der Wolfspopulation ist auch der Herdenschutz eine zentrale Maßnahme, um die Konflikte zwischen den Wölfen und der Nutztierhaltung zu mindern.

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