
Gefährdete Arten gehören nicht ins Jagdgesetz
Ob Wolf, Biber oder Saatkrähe – eine Bejagung dieser geschützten Tierarten kann Konflikte mit der Landwirtschaft sogar verschärfen. Darauf weisen 20 Forschende aus ganz Baden-Württemberg in einem offenen Brief an die Politik hin. Auch eine Übernahme ins Jagdrecht sehen die Expertinnen und Experten kritisch: Sie betonen, dass ein notwendiger Abschuss von Problemtieren dadurch erschwert würde.
von Universität Hohenheim/Redaktion erschienen am 10.02.2026„Der Schuss kann nach hinten losgehen und die Probleme sogar verschärfen“, erklärt Professor Marco Heurich von der Universität Freiburg, einer der vier Initiatoren der Stellungnahme. „Wenn man Tiere in wachsenden Populationen schießt, werden sie oft schnell durch Artgenossen ersetzt“, erläutert der Experte für Wildtierökologie. Bei Wölfen im Rudel könne ein Abschuss sogar dazu führen, dass mehr Weidetiere gerissen werden, vermutlich aufgrund einer gestörten Rudelstruktur, wenn Elterntiere getötet werden.
Andere Maßnahmen seien wesentlich erfolgreicher, berichtet Mitinitiator Professor Johannes Steidle, Tierökologe von der Universität Hohenheim. „Weidehalter in Sachsen-Anhalt zum Beispiel setzen Zäune und Herdenschutzhunde ein. Damit hatten sie – in einer Region mit hoher Wolfsdichte – bei 25.000 Weidetieren in sechs Jahren keinerlei Risse zu verzeichnen.“
Auch bei Biber und Rabenvögeln setzen die Fachleute auf gezieltes Management: „Biber-Leitfaden, Biberbeauftragte oder Verfügungen auf Basis des Naturschutzrechts stellen eine gute Basis dar, um Konflikte ohne das Jagdrecht zu lösen“, so der Experte.
In einigen Fällen sei ein gezielter Abschuss von Problemtieren unumgänglich – und dann müsse dieser unbürokratisch und schnell möglich sein, um die betroffenen Landwirt:innen zu schützen. Die Forschenden befürchten, dass eine Aufnahme der Arten in das Jagdgesetz – wie sie in Baden-Württemberg für den Wolf kürzlich beschlossen wurde – den Abschuss erschwert, denn der Schutzstatus der Arten bleibe davon unberührt. Mit einem Abschussantrag müsste sich daher nicht nur die Naturschutzbehörde, sondern zusätzlich auch noch die Jagdbehörde befassen und zahlreiche betroffene Jagdpächter beteiligt werden.
Betroffene Arten haben wichtige ökologische Funktionen
„Früher gefährdete Arten wie die Saatkrähe sind wieder zahlreich in Baden-Württemberg zu finden, und regional ausgestorbene Arten wie Wolf und Biber sind zurückgekehrt. Und das ist ein großer Erfolg der Naturschutzpolitik“, hält Lars Krogmann, Direktor des Naturkundemuseums Stuttgart und Professor an der Universität Hohenheim, fest. „Diese Tiere sind wichtige ökologische Schlüsselarten. Der Wolf etwa fördert die Baumverjüngung in Wäldern, der Biber trägt zur Offenhaltung von Feuchtgebieten bei“, erklärt er.
Die Vereinten Nationen haben die „UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen“ von 2021 bis 2030 ausgegeben, auch Deutschland und die EU haben sich dieser Agenda verpflichtet. „Baden-Württemberg kann stolz sein auf seine Erfolge im Naturschutz und sollte sie nicht gefährden.“









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