
Erste Förderrichtlinie veröffentlicht
Um den Ausbau erneuerbarer Energien und den Schutz von Arten besser zu vereinbaren, hat der Bund das „Nationale Artenhilfsprogramm“ eingerichtet. Am 15. August wurde nun die erste Förderrichtlinie des Programms veröffentlicht. Das Förderprogramm dient insbesondere dem Schutz von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind und ist damit eine entscheidende Grundlage und Flankierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für Projekte im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms stehen zurzeit jährlich 14 Mio. € zur Verfügung.
von BfN erschienen am 16.08.2024Gefördert werden Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung des Erhaltungszustandes der Arten, Maßnahmen zum Schutz und zur Vernetzung von Arten im Rahmen von Umsetzungsvorhaben sowie Machbarkeitsstudien, die der Vorbereitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen dienen.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, aber auch Naturschutzorganisationen und -einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen sowie natürliche Personen. Mehrere Antragstellende können auch kooperieren und sich zu einem Verbundprojekt zusammenschließen.
Die Förderrichtlinie wird ergänzt durch einen Leitfaden, der Hilfestellungen zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen gibt. Dieser umfasst u.a. eine Liste von Arten, welche insbesondere durch das Förderprogramm unterstützt werden sollen und zählt Maßnahmen auf, die nach derzeitigem Kenntnisstand zum Schutz der betroffenen Arten geeignet sind. Aktualisierungen bzw. Anpassungen sind unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse vorgesehen. Der Leitfaden beinhaltet darüber hinaus Hinweise zum Verfahren und Mustervorlagen für die Einreichung von Projektskizzen. Das Förderprogramm flankiert die bestehenden Artenhilfsprogramme der Länder und ist länderübergreifend angelegt.
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