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Aktualisierte Fassung

Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks

Im Auftrag des KNE wurde das Fachgutachten zu Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks überarbeitet und ist nun in aktualisierter Fassung erschienen. Das Gutachten zeigt den aktuellen Wissensstand und wurde außerdem um Erkenntnisse zu Vegetation, Vögeln und Fledermäusen erweitert.

von KNE/Redaktion erschienen am 23.04.2026
© KNE/BGH Plan
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Das Gutachterbüro BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur hat für die Publikation untersucht, ob und für welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der Vorhabenflächen von Solarparks umgesetzt werden kann. Das Fachgutachten nimmt dabei gängige eingegrünte Solarparkkonzepte mit nach Süden ausgerichteten Modulen im Offen- und Halboffenland in den Fokus; Agri-PV, Moor-PV oder PV-Anlagen auf Wasserflächen (Floating-PV) werden nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen in erster Linie als Bewertungshilfe für die Kommunen als Träger der Bauleitplanung, Projektentwickler oder Genehmigungsbehörden kompakt dargestellt werden.

Nach aktuellem Stand des Wissens können Beeinträchtigungen hochwertiger Biotoptypen und Arten nur mit einem erhöhten Bedarf an externen Flächen oder mit größeren modulfreien Bereichen und damit geringerem Stromertrag in der Anlage vermieden werden.

Aus Sicht des KNE erfordert die Berücksichtigung schutzbedürftiger Arten und Lebensgemeinschaften bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Solarparks weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Grundlegend ist die Wahl des richtigen Standortes geeignet, artenschutzrechtliche Konflikte oder aufwendige Kompensation zu vermeiden. Artspezifische Ausgleichsziele können in günstigen Fällen im Solarpark erreicht werden, dies dürfte aber nicht die Regel sein. Somit ist nicht auszuschließen, dass weiterhin ein Bedarf an Ausgleichsflächen besteht, der planerisch abzusichern ist.

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