Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Fachgutachten im Auftrag des KNE

Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks

Bis 2040 soll die installierte Leistung der Solarenergie in Deutschland auf 400 Gigawatt gesteigert werden. Es ist zu erwarten, dass beim Ausbau der Photovoltaik in der Freifläche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht vollständig vermieden werden können. Im Falle der Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders und streng geschützter Arten ist laut Gesetz ein (vorgezogener) artenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Hierfür müssen zusätzliche Flächen planungsrechtlich gesichert werden. Hilfe dabei liefert ein Fachgutachten im Auftrag des KNE, das nun erschienen ist.

von KNE/Red erschienen am 05.09.2024
© KNE
Artikel teilen:

Im Rahmen des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen" (SuN-divers) hat das Gutachterbüro BGH-Plan – Umweltplanung und Landschaftsarchitektur untersucht, ob und für welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der Vorhabenflächen von Solarparks umgesetzt werden kann.

Das Fachgutachten bietet eine Einführung in planungsrechtliche Grundlagen und eine Darstellung der von Solarparks ausgehenden Wirkungen. Basierend auf aktueller Literatur zu den Auswirkungen auf Arten und Biotope werden mögliche Beeinträchtigungen, deren Vermeidung und Ausgleichsmaßnahmen für ausgewählte Artengruppen des Offenlandes steckbriefartig dargestellt.

Aus Sicht des KNE erfordert die Berücksichtigung schutzbedürftiger Arten und Lebensgemeinschaften bei der Planung und dem Bau von Solarparks weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Die umfassende Literaturauswertung zeigt, dass sich oftmals nur Teilbereiche der Anlagen zu hochwertigen Lebensräumen entwickeln können. Das ist zudem nur mit fachgerechten Pflegemaßnahmen zu erreichen. Artspezifische Ausgleichsziele können zwar in günstigen Fällen im Solarpark erreicht werden, dies dürfte aber nicht die Regel sein. Somit ist nicht auszuschließen, dass weiterhin ein Bedarf an Ausgleichsflächen besteht und planerisch abzusichern ist.

Das Gutachten zeigt aber auch die nach wie vor großen Wissenslücken auf. Weitere Forschung sollte unbedingt stattfinden, um die Auswirkungen der sehr verschiedenen technischen Komponenten eines Solarparks frühzeitig zu erfassen und negativen Entwicklungen entgegenzutreten.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren