
Neuer Kriterienkatalog der Wolfsländer
Im März haben sich die „Wolfsländer“ auf eine gemeinsame Herangehensweise im Umgang mit schadensstiftenden Wölfen in „Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen“ geeinigt. Im Kern geht es darum, in diesen Gebieten in einem bestimmten Zeitkorridor und räumlich begrenzt beschleunigte Entnahmen zu ermöglichen.
von SMEKUL/Red erschienen am 18.04.2024„Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen“ sind Gebiete, in denen deutlich mehr Rissereignisse bei mindestens durch den Grundschutz geschützten Nutztieren auftraten, als in anderen von Wölfen besiedelten Räumen. Für den Zeitbezug wird die Anzahl an Nutztierrissen, bei denen der Wolf als Verursacher hinreichend sicher festgestellt wurde, im Verhältnis zu einer Zeiteinheit – in der Regel sechs Monate – betrachtet. Diese Aggregation von Rissereignissen soll auf der durchschnittlichen Grundfläche eines Wolfsterritoriums von 200 (bis 500) km² erfolgen.
Im Normalfall erfolgt die Bemessung des Entnahmegebietes im 1.000 m-Radius von der Außengrenze/Zäunung der im Rissgutachten bezeichneten Weide, auf der sich der Nutztierriss ereignet hat. Eine Abgrenzung der Entnahmefläche sollte anhand von erkennbaren Landschaftselementen erfolgen. Die 21-Tage Frist zur beschleunigten Entnahme bei erhöhtem Rissaufkommen beginnt gemäß UMK-Beschluss unmittelbar ab dem Risszeitpunkt. Elterntiere von unselbstständigen Welpen müssen dabei durch geeignete Maßnahmen geschützt werden.
Die Feststellung, ob ein Wolf schadensstiftend war, erfolgt durch die zuständige Behörde auf Grundlage der Rissbegutachtung, anhand von vorgefundenen und sorgfältig dokumentierten Hinweisen zum Verursacher. Eine genetische Individualisierung vor Zulassung der Entnahme ist gemäß UMK-Beschluss nicht erforderlich. Es wird aber durch die in der AG beteiligten Länder zur zielgerichteten Vollzugskontrolle und für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen empfohlen, eine genetische Artbestimmung und Individualisierung im Nachgang vorzunehmen.
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