
Fast ein Viertel der Arten gefährdet
Die neue Rote Liste der Meeresfische, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Rote-Liste-Zentrum (RLZ) jetzt veröffentlicht haben, zeigt, dass 23,8 % der Arten ausgestorben, bestandsgefährdet (Rote-Liste-Kategorien 1, 2, 3, G) oder extrem selten (Rote-Liste-Kategorie R) sind.
von BfN/Redaktion erschienen am 03.07.2025Der Stechrochen gilt jetzt erstmals in Deutschland als ausgestorben: Er wurde seit 1980 nicht mehr in den deutschen Meeresgebieten nachgewiesen. Auch die Gefährdung des Hundshais hat zugenommen, er ist aktuell vom Aussterben bedroht. Das einzige in deutschen Meeresgebieten vorkommende Seepferdchen, das sehr seltene Kurzschnäuzige Seepferdchen, wird seit 2020 an der deutschen Nordseeküste öfter beobachtet als zuvor. Weil die Kenntnislage zur Bestandsentwicklung allerdings insgesamt ungenügend ist, wird die Art in der Roten Liste in der Kategorie „Daten unzureichend“ geführt.
Für einige Arten gibt es aber auch positive Nachrichten: Die Anzahl ausgestorbener oder bestandsgefährdeter Arten der Meeresfische Deutschlands ist mit insgesamt 12 Arten geringer als in der vorherigen Roten Liste. So konnten sich beispielsweise die Bestände des Nagelrochens erholen – der ehemals vom Aussterben bedrohte Fisch wird jetzt auf der Vorwarnliste geführt.
In der Roten Liste werden alle 105 Arten, die in den deutschen Meeresgebieten von Nord- und Ostsee etabliert sind, bewertet. Insgesamt sind 10 Arten als bestandsgefährdet eingestuft, darunter sind 2 Arten vom Aussterben bedroht (Hundshai, Kleiner Scheibenbauch) und 6 Arten (Dornhai, Europäischer Aal, Finte, Heringskönig, Seehecht, Zwergdorsch) stark gefährdet. Insgesamt gelten derzeit 67 Arten (63,8 %) als ungefährdet.
Neben einem nachhaltigen und ökosystemverträglichen Fischereimanagement sind gefährdungsarme Rückzugsgebiete eine besonders wichtige Schutzmaßnahme für die in den deutschen Meeresgebieten etablierten Fischarten. Dazu gehören vor allem die von Deutschland gemeldeten marinen Natura 2000-Gebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und in den Küstengebieten der Nord- und Ostsee. In diesen wurden bereits erste Fischerei-Managementmaßnahmen zum Schutz der marinen Lebensgemeinschaften umgesetzt.
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