
Asiatische Hornisse gilt ab sofort als „weit verbreitet“
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) hat sich in Deutschland weiter ausgebreitet und wurde offiziell vom Bundesumweltministerium (BMUKN, ehemals BMUV) als „weit verbreitet“ eingestuft. Das hat auch Auswirkungen auf das vorgeschriebene Management der Art.
von HLNUG/Redaktion erschienen am 20.05.2025Am 24. März 2025 informierte das Bundesministerium die Europäische Kommission über diese Umstufung, die auf Artikel 18 der EU-Verordnung 1143/2014 basiert. Mit dieser Entscheidung unterliegt die Art künftig dem Managementansatz gemäß Artikel 19 und wird nicht länger als sogenannte Früherkennungsart (Art. 16) behandelt. Das bedeutet, dass gemeldete Nester nicht mehr überall sofort beseitigt werden müssen, sondern erst nach Prüfung des Einzelfalls. Dabei sollen die von der Art ausgehenden Risiken, die Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt sowie die Kostenwirksamkeit der Maßnahme abgewogen und priorisiert werden.
Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung wurden auch Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die in einem Maßnahmen- und Managementblatt zur Asiatischen Hornisse zusammengefasst sind. Diese und weitere Managementdokumente zu anderen invasiven Arten stehen auf der Website des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zur Verfügung: hlnug.de/invasive-arten.
Am Beispiel von Hessen wird die Populationsentwicklung der nicht heimischen Hornissenart deutlich: „Trotz der Beseitigung der in Hessen gemeldeten Nester konnte die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in Hessen nicht eingedämmt werden“, so Katharina Albert, Expertin für invasive Arten beim HLNUG. Im Jahr 2024 wurden allein in Hessen 250 Nester entfernt, was zu Kosten in Höhe von über 80.000 € führte. In den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland gilt die Art bereits als weit verbreitet beziehungsweise etabliert.
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