Naturschutzfachliche Mindestkriterien bei PV-Freiflächenanlagen
Mit dem Solarpaket I wurden erstmals sogenannte naturschutzfachliche Mindestkriterien in das Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen. Ziel dieser Mindestkriterien ist die Steigerung der Biodiversität auf den Flächen der geförderten PV-Freiflächenanlagen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nun einen Leitfaden vorgestellt, der bei der Umsetzung in die Praxis unterstützt.
von BMWK/Red erschienen am 01.08.2024Der Leitfaden liefert Hinweise insbesondere zu den Anforderungen der verschiedenen naturschutzfachlichen Mindestkriterien, zu geeigneten Nachweisen – einschließlich der Rolle von Eigenerklärungen – sowie zur Vollzugskontrolle durch die Netzbetreiber. Die Ausführungen geben dabei, soweit sie über den Gesetzeswortlaut hinausgehen, allein das Verständnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bezüglich dieser Regelungen wieder. Der Leitfaden ist daher als rechtlich unverbindliche Anwendungshilfe zu verstehen.
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