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Artenschutz

Wandernde Süßwasserfische fallen in der Bonner Konvention durchs Raster

Die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten berücksichtigt wandernde Süßwasserfische bislang unzureichend. Zu diesem Schluss kommen Forschende in einem Artikel, der in „Nature Reviews Biodiversity“ erschienen ist. Die Studie zeigt das bislang ungenutzte Potenzial der Bonner Konvention zur Verbesserung des Schutzes wandernder Süßwasserfische auf.

von Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)/Redaktion erschienen am 23.01.2026
Kleiner Stör © Astrid Scheuermann
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„Süßwasserfische gehören zu den am stärksten bedrohten Tiergruppen überhaupt. Laut der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation (IUCN) ist etwa ein Viertel aller bewerteten Süßwasserfischarten vom Aussterben bedroht. Alarmierend ist auch, dass die Bestände wandernder Süßwasserfische, für die es ein Monitoring gibt, weltweit zwischen 1970 und 2020 im Durchschnitt um 81 % zurückgegangen sind“, erklärt Prof. Sonja Jähnig, kommissarische Direktorin des IGB und Koautorin der Studie.

Fengzhi He, Professor am Northeast Institute of Geography and Agroecology der Chinesischen Akademie der Wissenschaften und Gastwissenschaftler am IGB, ist der Hauptautor der Studie. Er ergänzt: „Es besteht ein deutliches Ungleichgewicht zwischen dem Schutzbedarf von Süßwasserfischen und ihrer derzeitigen Repräsentation in den Anhängen der Bonner Konvention. Dieses Ungleichgewicht spiegelt Forschungslücken zur Lebensgeschichte von Süßwasserfischen sowie Defizite bei gezielten Schutzmaßnahmen wider.“

Süßwasserfische sind ein „blinder Fleck“

Nach Ansicht der Autorinnen und Autoren gibt es mehrere Gründe dafür, dass wandernde Süßwasserfische in der Bonner Konvention unterrepräsentiert sind. Erstens fehlen umfassende Bewertungen darüber, wie viele Fischarten im Süßwasser und über nationale Grenzen hinweg wandern, um ihren Lebenszyklus zu vollenden. Zweitens sind etwa ein Drittel aller beschriebenen Süßwasserfischarten auf der Roten Liste als „Nicht bewertet“ oder „Daten unzureichend“ eingestuft. Ohne belastbare Basisdaten ist es aber schwierig festzustellen, welche Arten die Kriterien der grenzüberschreitenden Wanderung und eines schlechten Erhaltungszustands gemäß Bonner Konvention erfüllen. Drittens sind viele Länder mit grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten – insbesondere in Asien und Nordamerika – keine Vertragsparteien des Abkommens. Das verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Arten aus diesen Regionen vorgeschlagen und in die Anhänge aufgenommen werden.

Ohne ein abgestimmtes Management auf Einzugsgebietsebene können gezielte Befischung, Beifang, Lebensraumveränderungen und physische Barrieren verhindern, dass Fische ihre Laich- oder Nahrungsgebiete erreichen. Die Autorinnen und Autoren empfehlen daher dringend, das Potenzial der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Süßwasserfische vollständig auszuschöpfen. Ein erster Schritt sollte darin bestehen, mehr bedrohte, grenzüberschreitend wandernde Süßwasserfischarten zu identifizieren und in die Anhänge aufzunehmen. Zudem sollte die internationale Zusammenarbeit in Flusseinzugsgebieten mit hoher Vielfalt wandernder Süßwasserfische, wie dem Mekong- und dem Amazonas-Becken, gestärkt werden.

„Die CMS COP15 wird im März 2026 in Campo Grande, in Brasilien stattfinden. Diese Konferenz der Vertragsparteien bietet eine Gelegenheit, den Schutz wandernder Fischarten zu stärken, einschließlich der Prüfung von Vorschlägen zur Aufnahme weiterer Süßwasserfische in die Anhänge der Bonner Konvention“, sagt Fengzhi He.

Die Bonner Konvention

Viele wandernde Tierarten wie Vögel, Fledermäuse, Wale und Fische überqueren Ländergrenzen, um ihren Lebenszyklus zu vollenden, und sind daher auf international koordinierte Schutzmaßnahmen angewiesen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, trat 1983 die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) in Kraft. Als Umweltabkommen der Vereinten Nationen mit 133 Vertragsparteien – darunter 132 Staaten und die Europäische Union – bietet sie einen weltumspannenden Rahmen für die Koordinierung der internationalen Zusammenarbeit zur Verbesserung des Schutzes gefährdeter, grenzüberschreitend wandernder Arten, die in den Anhängen I und II gelistet sind. Obwohl die Anhänge I und II der Bonner Konvention mehr als 1.100 Arten umfassen, sind Süßwasserfische dort stark unterrepräsentiert. Lediglich 23 Süßwasserfischarten sind in den Anhängen aufgeführt, darunter 19 Arten aus der Ordnung der Acipenseriformes (Störe und Löffelstöre).

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