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Windenergie

Bundesweit erster Prüfrahmen für Antikollisionssysteme vorgestellt

Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland einen Prüfrahmen für Antikollisionssysteme (AKS) erarbeitet. Der Prüfrahmen definiert Mindestanforderungen an Entwicklung, Validierung und Prüfung der Systeme. Damit gibt er klare Orientierung für die Hersteller bei der Entwicklung von AKS und kann dadurch Genehmigungsverfahren vereinheitlichen und beschleunigen.

von MEKUN SH/Red erschienen am 11.10.2024
Windkraftanlagen bei Bad Nieuweschans © Tjards Wendebourg
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„Der Prüfrahmen wird sowohl von der Energiewirtschaft als auch dem Naturschutz getragen und ist damit bundesweit ein Vorbild für die Genehmigung von Windkraftanlagen“, erklärte Energiewende- und Naturschutzminister Goldschmidt zum Prüfrahmen. „Mit dem Prüfrahmen bringen wir technische Innovationen zum Arten- und Klimaschutz in die Anwendung. Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz bieten im Umweltschutz große Chancen und dies ist dafür ein gutes Beispiel.“

Der Prüfrahmen AKS dient dem Landesamt für Umwelt als Vollzugshilfe in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land. Auf seiner Basis können ab sofort Antikollisionssysteme als Schutzmaßnahme bei der Zulassung festgelegt werden. Mit einer Übergangsfrist wird den Herstellerfirmen ausreichend Zeit zur Weiterentwicklung ihrer Systeme eingeräumt, um alle Prüfkriterien zu erfüllen. Bundesweit gibt es keine vergleichbare Veröffentlichung, welche die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu AKS für die Genehmigungspraxis aufbereitet. Daher wird der Prüfrahmen auch als Fachkonventionsvorschlag veröffentlicht und auf der Webseite des Ministeriums allen Interessierten zur Anwendung zur Verfügung gestellt.

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