BASICS VERGABERECHT
Im Dezember 2023 werden die neuen Schwellenwerte für europaweite Vergaben im Bundesanzeiger veröffentlicht. Öffentliche Aufträge für Baumaßnahmen, freiberufliche Leistungen, Warenlieferungen und Dienstleistungen sind vergaberechtskonform durchzuführen. Das Vergaberecht soll sicherstellen, dass die geplanten Beschaffungen wirtschaftlich und sparsam erfolgen.
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Die Besonderheit des Vergaberechts besteht darin, dass es sich um eine Materie sowohl des Verwaltungs- als auch des Zivilrechts handelt. Bei dem Vergabeprozess zwischen Ausschreibung und Zuschlag handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Durch die Zuschlagserteilung an ein eingegangenes Angebot kommt jedoch ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem privaten Auftragnehmer zustande, bei Freiflächenplanungen typischerweise etwa ein Architekten- oder Werkvertrag im Sinne des BGB. 1. AUFTRAGSWERT UND RECHTSGRUNDLAGEN Welche vergaberechtlichen Vorschriften für den geplanten Auftrag anzuwenden sind, richtet sich nach der Höhe des geschätzten Auftragswertes. Die EU legt die sogenannten Schwellenwerte alle zwei...
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