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FESTSETZUNG DER GEBÄUDEHÖHEN IN EINEM BEBAUUNGSPLAN

Die natürliche Geländeoberfläche stellt in der Regel keinen tauglichen unteren Bezugspunkt für Höhenfestsetzungen in einem Bebauungsplan dar. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem im September veröffentlichten Urteil, das für die Planungspraxis höchst relevant ist, entschieden.
Veröffentlicht am
Wenn in einem Plangebiet Geländeneigungen vorhanden sind, stellt die Höhenfestsetzung eine Herausforderung für Planende dar.
Wenn in einem Plangebiet Geländeneigungen vorhanden sind, stellt die Höhenfestsetzung eine Herausforderung für Planende dar.Andreas Lukas
Um sicherzustellen, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird, entspricht es der gängigen Planungspraxis, in Bebauungsplänen die Höhe von Gebäuden durch die Zahl der Vollgeschosse und/oder durch die zulässige Gebäudehöhe festzusetzen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB darf die Gemeinde in einem Bebauungsplan Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung treffen. Für qualifizierte Bebauungspläne im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB sind Maß-Festsetzungen sogar ein notwendiges Element. Das Maß der baulichen Nutzung ist in den §§ 16-21 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt und im Wesentlichen wie folgt definiert: Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt die Grundfläche pro Grundstücksfläche an. Beträgt etwa die GRZ in einem Wohngebiet...
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