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Windenergieausbau an Land

Welche rechtlichen Neuregelungen gelten?

Mit der neuen Publikation „Artenschutz und rechtliche Neuregelungen zum Windenergieausbau an Land“ hat das Bundesamt für Naturschutz eine umfangreiche, praxisorientierte Einordnung der verschiedenen gesetzlichen Änderungen seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20.7.2022 vorgelegt. Die BfN-Schrift kann kostenfrei heruntergeladen werden.

von BfN/Redaktion erschienen am 27.01.2026
Windenergieanlagen bei Arpke in Niedersachsen © Tjards Wendebourg
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Im Fokus der Publikation stehen neben der Befassung mit den Verfahrenserleichterungen des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) sowie der Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001 (RED)) insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Tötungsverbot für kollisionsgefährdete Brutvogelarten beim Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) im § 45b BNatSchG. Der Umgang mit der eingeführten Zumutbarkeitsschwelle stellt Naturschutz- und Genehmigungsbehörden vor eine besondere Herausforderung im Hinblick auf die Gewichtung der noch möglichen Schutzmaßnahmen für betroffene Vogel- und Fledermausarten.

Die einzige wirksame Maßnahme zum Schutz von Fledermäusen sind Betriebsauflagen in Abhängigkeit von Windgeschwindigkeit und Temperatur. Anhand eines entwickelten Simulationsmodells wird unter anderem aufgezeigt, dass in den meisten Bundesländern die zum Schutz von Fledermäusen definierten pauschalen Betriebsauflagen im Widerspruch zu der maximalen Schlagopferzahl pro WEA und Jahr stehen. Die bisher festgelegten und in der Praxis angewendeten Parameter für pauschale Betriebsauflagen – häufig 6 m/s als Cut-in-Windgeschwindigkeit und Temperaturen über 10 °C – wurden nicht an die Größendimensionen moderner WEA angepasst. Da der Rotordurchmesser neuer WEA kontinuierlich zunimmt, wären bei ansonsten gleichen Bedingungen mittlerweile für die neuen Anlagen strengere pauschale Betriebsauflagen notwendig, um bei gleicher Fledermausaktivität das Schlagrisiko auf den vorgeschriebenen Wert zu senken. Die Empfehlung lautet daher effizientere, differenzierte vorsorgliche Betriebsauflagen, die ein weiteres FuE-Vorhaben des BfN als bundesweit einheitliche Methode entwickelt und 2024 in einer Publikation (BfN-Schriften 682) vorgestellt hat.

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