Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Baden-Württemberg

Nationalpark Schwarzwald wächst zusammen

Der Nationalpark Schwarzwald wächst zusammen. Das wurde mit einer Änderung des Nationalparkgesetzes Baden-Württemberg am 12. November beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

von Beteiligungsportal BW/UM BW/Redaktion erschienen am 13.11.2025
Nationalpark Schwarzwald im Winter © Julia Bächtle
Artikel teilen:

Bislang waren der Nord- und der Südteil des Nationalparks nicht miteinander verbunden. Ein Flächentausch mit der Waldgenossenschaft Murgschifferschaft ermöglicht nun den Lückenschluss. Als Ausgleich erhält die Waldgenossenschaft eine gleichwertige Staatswaldfläche in der Gemeinde Enzklösterle im Kreis Calw. Mit dem Tausch wächst der Nationalpark um rund 1.300 ha.

Die Entscheidung zum Flächentausch trägt zum Biotopverbund im Nationalpark bei. Allerdings bleibt sie nicht ohne Kritik. Insbesondere die Oppositionsparteien in Baden-Württemberg – die SPD und die Linke – kritisieren die Entscheidung als zu teuer.  Der FDP-Politiker Klaus Hoher bezeichnete den Lückenschluss als „Prestigeprojekt des Ministerpräsidenten“, das das Land viel koste, aber wenig bringe.

Hintergrund

Mit der Erweiterung werden die bisher getrennten Teile des Nationalparks miteinander verbunden. Das Land erhält damit erstmals ein zusammenhängendes Nationalparkgebiet. Die Fläche des Nationalparks vergrößert sich von derzeit 10.062 Hektar auf insgesamt rund 11.325 ha. Im Zuge der Erweiterung wird eine Auslagerung weiter Teile der Pufferflächen für das Borkenkäfermanagement zum Schutz der angrenzenden Wirtschaftswälder erfolgen. Das Borkenkäfermanagement soll dabei zukünftig weitestgehend durch ForstBW umgesetzt werden.

Durch die vorgenommene Verbindung der beiden Parkteile rückt der Nationalpark nun auch hinsichtlich der weitgehenden Unzerschnittenheit und Großflächigkeit des Gebietes an das Idealbild eines Nationalparks heran. Auch das mit der Ausweisung eines Nationalparks stets verbundene Ziel des Prozessschutzes – gemäß § 45 Absatz 1a Landeswaldgesetz sind im Staatswald zehn Prozent der Staatswaldfläche als dauerhafte Prozessschutzflächen auszuweisen – kann nun noch besser erfüllt werden. Zudem leistet das Land mit der Erweiterung einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren