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Pestizidzulassungen

Aktuelle Prüfungen sind Mangelware

Eine Auswertung des Umweltinstituts München über Pestizidzulassungen in der EU offenbart: Die allermeisten Pestizide in der Landwirtschaft sind nicht nach aktuellem Stand der Wissenschaft auf ihre Risiken für Mensch und Umwelt geprüft. Durch ein gesetzliches Schlupfloch werden sie immer weiter zugelassen - oft Jahre über ihr Ablaufdatum hinaus.

von Umweltinstitut München/Redaktion erschienen am 09.06.2025
Feldspritze © Jonas Klein
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Zulassungen für Pestizide, die von der EU-Kommission erteilt werden, haben ein Ablaufdatum. Sie gelten in der Regel für zehn oder 15 Jahre. Läuft die Zulassung ab, muss der Hersteller einen neuen Antrag stellen – und die Behörden müssen den Wirkstoff neu bewerten, auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Doch wenn die Behörden mit der Prüfung in Verzug geraten, kann die EU-Kommission die Zulassung trotzdem vorübergehend verlängern. Diese vorübergehende Zulassung besteht solange, bis die Behörden die Risikobewertung abschließen können und die EU-Kommission auf dieser Grundlage darüber entscheiden kann, ob der Stoff regulär weiter erlaubt sein soll oder nicht. Diese vorübergehende Verlängerung der Zulassung nennt man eine technische Verlängerung.

Technische Verlängerungen sollten die Ausnahme sein, kommen aber immer häufiger vor. Selbst für besonders gefährliche Pestizide wird die Zulassung immer wieder verlängert, ungeprüft, im Extremfall sogar über zehn Jahre, denn technische Verlängerungen können auch wiederholt erteilt werden. Viele der Wirkstoffe, die trotz abgelaufener Zulassung weiter eingesetzt werden, gelten nach aktuellem wissenschaftlichen Stand als hoch gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt.

In seiner Pressemitteilung warnt das Umweltinstitut: „Das Instrument der technischen Verlängerung wird massiv missbraucht. Was als Ausnahme gedacht war, ist zur Regel geworden. So wird das europäische Vorsorgeprinzip ausgehöhlt und die Gesundheit von Mensch und Umwelt aufs Spiel gesetzt.“

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