Neuerungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen aus Sicht des Naturschutzes
Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU
Am 15.8.2025 ist das Umsetzungsgesetz zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie 2023/2413 (Renewable Energy Directive – RED III) in Kraft getreten. Die Richtlinie sieht vor, dass der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 % bis zum Jahr 2030 gesteigert wird (Art. 3 Abs. 1). Was das für die Genehmigung von Windenergieanlagen in Deutschland aus Sicht des Naturschutzes bedeutet, hat Juliane Albrecht zusammengestellt.
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Vorgaben der Richtlinie Die EU-Mitgliedstaaten sind zur Zielerreichung gemäß Art. 15c der Richtlinie dazu verpflichtet, auf nationaler Ebene Beschleunigungsgebiete auszuweisen, in welchen für Erneuerbare-Energien-Projekte ein verfahrens- und materiell-rechtlich gestrafftes Genehmigungsverfahren gilt. In diesem findet weder eine UVP noch eine FFH-Verträglichkeits-, noch eine Artenschutzprüfung statt. Auch die Prüfung der Vereinbarkeit mit den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entfällt. Stattdessen hat die Genehmigungsbehörde lediglich eine Überprüfung der Umweltauswirkung des Vorhabens („Screening“) auf der Grundlage vorhandener räumlich genauer und ausreichend aktueller Daten durchzuführen. Dieses Screening ist grundsätzlich...


