Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Ökokonto-Maßnahmen und Unterhaltspflichten
Regelungen zum Ökokonto gibt es seit dreißig Jahren, zunächst auf Länderebene, seit 2017 auch im BNatSchG. Zur Frage, wie lange Ökokonto-Maßnahmen unterhalten werden müssen, gibt es eine interessante neuere Entscheidung. Bei einer weiteren Entscheidung geht es um Ökokonto und artenschutzrechtliche „cef“-Maßnahmen.
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Dr. Dietrich Kratsch Beim „Ökokonto“ werden Naturschutzmaßnahmen entwickelt und durchgeführt, die als Kompensationsmaßnahmen dienen sollen. In einem Genehmigungs-, Planfeststellungs- oder Bebauungsplanverfahren können solche Maßnahmen einem Eingriff zugeordnet und damit aus dem Ökokonto „ausgebucht“ werden. Neben der Zuordnung enthalten die Zulassungsentscheidungen in der Regel Nebenbestimmungen über die weitere Entwicklung und die Pflege der Maßnahmen. In der Entscheidung des VG Stuttgart, Urt. v. 17.09.2024, 6 K 5515/2, wendet sich die Klägerin gegen Nebenbestimmungen einer ihr erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung eines Umspannwerks, nach welcher die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen für die...