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Leserbrief zum Artikel „Wird das Mähwiesenurteil des EuGH zum Weckruf?“

Kartierpraxis statt Zahlenlogik

In der Novemberausgabe dieser Zeitschrift beleuchteten Laura Sophia Apel und Matthias Schreiber das Mähwiesenurteil des Europäischen Gerichtshofs (Webcode NuL175782). Dr. Olaf von Drachenfels betrachtet den Beitrag im Folgenden kritisch.
Veröffentlicht am
Artenreiche Wiese mit Kuckucks-Lichtnelke. Erst nach genauer Aufnahme der Pflanzenarten kann entschieden werden, ob es eine feuchte Ausprägung einer mageren Flachland-Mähwiese (6510) ist oder eine Feuchtwiese, die dem Calthion und somit keinem LRT zuzuordnen ist.
Artenreiche Wiese mit Kuckucks-Lichtnelke. Erst nach genauer Aufnahme der Pflanzenarten kann entschieden werden, ob es eine feuchte Ausprägung einer mageren Flachland-Mähwiese (6510) ist oder eine Feuchtwiese, die dem Calthion und somit keinem LRT zuzuordnen ist.Olaf von Drachenfels
Vorbemerkung: Vertragsverletzungsverfahren und Verurteilungen im Kontext von Natura 2000 waren und sind grundsätzlich gerechtfertigt, weil Politik und Verwaltungsspitzen in Deutschland von Anfang an darauf bedacht waren, die FFH-Richtlinie mit einem Minimum an Aufwand und Regelungen umzusetzen. Nun zum Artikel: Es ist allerdings nicht sachgerecht, eine Vertragsverletzung beim Schutz von FFH-Lebensraumtypen (LRT) pauschal anhand des Vergleichs von Standard-datenbögen (SDB) beweisen zu wollen. Die Verfasser machen sich den formalistisch-bürokratischen Ansatz der Kommission zu eigen, anstatt alle relevanten Ursachen an-gemessen zu berücksichtigen. In der Diskussion wird zwar zutreffend auf verschiedene Gründe für die Änderung von...
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