Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Empirische Bestandsaufnahme zur Verfügbarkeit gebietseigener Gehölze

Das Nadelöhr liegt im System

Seit Inkrafttreten von § 40 BNatSchG wird über Engpässe bei gebietseigenen Gehölzen diskutiert. Eine bundesweite Untersuchung zeigt nun: Das Problem liegt weniger in der generellen Verfügbarkeit als in regional ungleichen Erntebeständen, administrativen Hürden und einer wenig transparenten Marktdynamik.
Veröffentlicht am
Weide mit Einzelgehölz. Die Fraßlinie ist gut zu erkennen.
Weide mit Einzelgehölz. Die Fraßlinie ist gut zu erkennen.Julia Bächtle
1 Ausgangslage und Zielsetzung der Untersuchung Mit dem Inkrafttreten des § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 1. März 2020 dürfen Gehölze und krautige Pflanzen in der freien Natur grundsätzlich nur noch innerhalb ihrer natürlichen Vorkommensgebiete ausgebracht werden, sofern keine behördliche Genehmigung vorliegt. Die praktische Umsetzung dieser Regelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, insbesondere der Naturschutzbehörden. Die gesetzliche Neuregelung veränderte die Rahmenbedingungen für Verwaltung, Planung, Baupraxis und Pflanzenproduktion erheblich. Öffentliche Auftraggeber, insbesondere große Verkehrsträger wie die Autobahn GmbH des Bundes, die Deutsche Bahn, aber auch die Wasser- und...
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Weiterlesen mit Digital-Abo...

Naturschutz und Landschaftsplanung 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
37,99 EUR / 3 Monate
Mehr zum Thema: