Empirische Bestandsaufnahme zur Verfügbarkeit gebietseigener Gehölze
Das Nadelöhr liegt im System
Seit Inkrafttreten von § 40 BNatSchG wird über Engpässe bei gebietseigenen Gehölzen diskutiert. Eine bundesweite Untersuchung zeigt nun: Das Problem liegt weniger in der generellen Verfügbarkeit als in regional ungleichen Erntebeständen, administrativen Hürden und einer wenig transparenten Marktdynamik.
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1 Ausgangslage und Zielsetzung der Untersuchung Mit dem Inkrafttreten des § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 1. März 2020 dürfen Gehölze und krautige Pflanzen in der freien Natur grundsätzlich nur noch innerhalb ihrer natürlichen Vorkommensgebiete ausgebracht werden, sofern keine behördliche Genehmigung vorliegt. Die praktische Umsetzung dieser Regelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, insbesondere der Naturschutzbehörden. Die gesetzliche Neuregelung veränderte die Rahmenbedingungen für Verwaltung, Planung, Baupraxis und Pflanzenproduktion erheblich. Öffentliche Auftraggeber, insbesondere große Verkehrsträger wie die Autobahn GmbH des Bundes, die Deutsche Bahn, aber auch die Wasser- und...


