Corona-Krise Pflicht für Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, müssen bis 30.9.2020 keinen Insolvenzantrag stellen. So will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verhindern, dass Firmen Insolvenz anmelden müssen, weil Hilfen nicht rechtzeitig ankommen.
























