Verbandsklagerechte der Naturschutzverbände
Überholt oder unerlässlich?
Die Verbandsklagerechte der Naturschutzverbände sind ein zentrales Element des Umwelt- und Naturschutzrechts in Deutschland. Sie ermöglichen es, anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden, unabhängig von einer individuellen Betroffenheit, die grundsätzlich ein Zulässigkeitskriterium verwaltungsgerichtlicher Klagen darstellt, gerichtlich gegen umweltrechtliche Entscheidungen vorzugehen. Annette Lehnigk-Emden ordnet das Klagerecht ein.
- Veröffentlicht am

Internationaler rechtlicher Rahmen Grundlage für die nationale Rechtssetzung in diesem Bereich ist die Aarhus-Konvention („Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“), welche am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnet wurde und am 30. Oktober 2001 in Kraft trat. Dabei handelt es sich um ein Dokument, welches durch die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelt wurde. Mit dieser multinationalen Vereinbarung, die durch die Bundesrepublik zwar 1998 unterzeichnet und durch sie erst im Januar 2007 ratifiziert wurde (damit wurde die Bundesrepublik formal erst Vertragspartei dieser...


