EuGH-Urteil
Deutschland hat strukturelle und allgemeine Defizite beim Schutz von Grasland-Lebensräumen!
Am 14. November hat der Europäische Gerichtshof in der Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland geurteilt, dass die Bundesrepublik ihren Verpflichtungen zum Schutz von Mähwiesen nicht im erforderlichen Maß nachkommt. Laura Apel und Matthias Schreiber ordnen das Urteil ein.
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Laura Sophia Apel (M. Sc.), Dr. Matthias Schreiber Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland mit seinem Urteil C-47/23 schwere Defizite bei der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bescheinigt. Im Tenor seines Urteils heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in der durch die Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 geänderten Fassung verstoßen, dass sie es allgemein und strukturell versäumt hat, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der durch das Natura-2000-Netz geschützten...