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Ablauf und Analyse

Der Findungsprozess für einen zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen

Die Koalitionsvereinbarung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in NRW sieht die Ausweisung eines zweiten Nationalparks vor, begleitet von einem Beteiligungsprozess. Die Regionen des Bundeslandes wurden aufgefordert, sich für die Einrichtung des Nationalparks beim Naturschutzministerium zu bewerben. Bewerbungen sollten Vorschläge für Nationalparkkulissen enthalten, wobei Staatswaldflächen einbezogen werden konnten. Für die regionalen Akteure stellte das Ministerium ein Angebot aus Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von digitalen und analogen Diskussionsformaten zur Verfügung. Als zentrale Informationsquelle und Plattform für die digitalen Formate diente eine Nationalparkhomepage. Trotz intensiver Diskussionen führten ablehnende Kreistagsbeschlüsse dazu, dass keine Bewerbungen für den zweiten Nationalpark eingereicht wurden. In einigen Regionen wurden nationalparkbefürwortende Bürgerbegehren gestartet. Teilweise führten diese zu Bürgerentscheiden, die jedoch alle scheiterten. Je näher Gemeinden an potenziellen Nationalparkkulissen lagen, desto größer war bei den Bürgerentscheiden die Wahlbeteiligung und desto eindeutiger die Ablehnung des Nationalparks. Die Diskussionen in den Regionen waren oft von Ängsten und Fehlinformationen geprägt. Es zeigten sich ähnliche Argumentationsmuster wie bei früheren Ausweisungsprojekten. Befürworter betonten den Naturschutz und wirtschaftliche Vorteile durch Tourismus. Kritiker wiesen auf wirtschaftliche Einschränkungen und mögliche Gefahren hin. Fehlinformationen konnten nicht wirksam widerlegt werden und die Kommunikation des Umweltministeriums wurde als zurückhaltend kritisiert. Es fehlte an verbindend auftretenden Fürsprechern der Nationalparkidee aus den Regionen. Eingereicht am 26.02.2025, akzeptiert am 02.11.2025.
Veröffentlicht am
Wald im Kreis Höxter
Wald im Kreis HöxterJulia Bächtle
10.1399/NuL.195156 1 Auftrag und Auftakt „Wir wollen einen zweiten Nationalpark ausweisen und werden dazu einen Beteiligungsprozess initiieren.“ So lautet der Auftrag im Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen, der Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen für die 18. Legislaturperiode des Bundeslandes (CDU NRW, Bündnis 90/Die Grünen NRW 2022). Zur Erfüllung des ersten Teils dieses Auftrags, der Ausweisung eines Nationalparks, wird das für Naturschutz zuständigen Ministerium in § 36 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt. Für ein solches Ausweisungsverfahren gelten somit klare Verfahrensregeln. Dem zweiten Teil des Auftrags, der Initiierung eines Beteiligungsprozesses, musste sich erst genähert...
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