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Ökologischer Mehrwert nach der Neuausrichtung von 2013 sowie Zustandsuntersuchung von Kompensationsmaßnahmen in Baden-Württemberg

Evaluation von Kompensationsmaßnahmen bei Flurneuordnungsverfahren

Abstracts

Der Erlass zur Neuausrichtung der Flurneuordnung in Baden-Württemberg von 2013 sieht vor, dass bei Flurneuordnungsverfahren (außer bei Unternehmensflurbereinigungen) ein ökologischer Mehrwert (öM) erzielt werden soll. Ziel der Arbeit war zu überprüfen, ob und in welcher Form dieser Mehrwert bei jüngeren Verfahren erbracht wurde. Außerdem sollte geprüft werden, wie der Zustand von Kompensationsflächen älterer Verfahren ist.

Bei den betrachteten jüngeren Verfahren lag der ökologische Mehrwert zwischen 17 und 57 %. Die Untersuchung der Instandhaltung von Kompensations- oder Ausgleichsmaßnahmen bei abgeschlossenen Verfahren ergab, dass der Ist-Zustand einzelner Maßnahmenflächen bei drei von vier Verfahren von den Zielvorgaben abweicht. Diese Mängel sind auf vernachlässigte Pflegemaßnahmen zurückzuführen.

Evaluation of compensation measures in land consolidation processes.

The condition of areas before and after the 2013 realignment in Baden-Württemberg

The decree on the realignment of land consolidation in Baden-Württemberg of 2013 stipulates that ecological added value (öM) is to be achieved in land consolidation procedures (except for land consolidation linked to infrastructure projects). The aim of this study was to examine whether and in what form this added value was achieved in more recent land consolidation projects. In addition, the condition of compensation areas from older consolidation projects should be examined.

The ecological added value of the younger projects ranged from 17 to 57 %. The investigation of the maintenance of compensation areas of older projects showed that the actual condition differs from the targets in three out of four cases. These deficiencies are due to neglected maintenance measures.

Veröffentlicht am
Abb. 1: Verfahren 1: Appenweier-Nesselried (Finstertal). Aus den ursprünglich einzelnstehenden Speierlingen hat sich eine dichte Gehölzgruppe entwickelt. (Maßnahme 1730).
Abb. 1: Verfahren 1: Appenweier-Nesselried (Finstertal). Aus den ursprünglich einzelnstehenden Speierlingen hat sich eine dichte Gehölzgruppe entwickelt. (Maßnahme 1730).Marlene Jandt
Von Marlene Jandt, Gerhard Bronner und Rainer Luick Eingereicht am 13. 12. 2020, angenommen am 11. 04. 2022 1 Einleitung Flurneuordnung bezeichnet die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes. Sie umfasst Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrserschließung, zur Verhinderung von Erosionsschäden und eine die Landwirtschaft begünstigende Veränderung des Wasserhaushalts (aid infodienst e. V. 2015). Durch die Beseitigung von Bewirtschaftungshindernissen trägt die Flurneuordnung zu einer Rationalisierung der landwirtschaftlichen Produktion bei. Seitdem das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) 1953 in Deutschland in Kraft trat, führte die Beseitigung von prägenden und strukturschaffenden Landschaftselementen zu einer zunehmend ausgeräumten Landschaft....
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