Kurz & Bündig
BIODIVERSITÄT: Das Deutsche Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig hat sich mit Erfolg um eine weitere Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) beworben. Das Fördervolumen steigt gegenüber der ersten Förderperiode um 32 % und liegt nun bei 36,5 Mio. € über einen Zeitraum von vier Jahren. Mittlerweile arbeiten über 250 Forscher(innen) an den Standorten Halle, Jena und Leipzig. In den knapp vier Jahren seit seiner Gründung ist iDiv zu einem weltweit führenden Forschungszentrum gewachsen. iDiv-Wissenschaftler haben bereits 700 wissenschaftliche Arbeiten publiziert – leider kaum für die nationale Praxisanwendung, da es dafür keine Pluspunkte in der Evaluierung gibt.
- Veröffentlicht am
LANDSCHAFTSWERTE: Mit dem Programm „Landschaftswerte“ fördert die niedersächsische Landesregierung mit über 6,9 Mio. € Naturschutzprojekte, teilte Umweltminister Stefan Wenzel in Hannover mit. Die Förderung erstreckt sich auf die Bereiche Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes, naturschutzgerechtes Wirtschaften und Sicherung der biologischen Vielfalt. Gefördert werden im ersten Durchgang 28 Projekte in 17 Landkreisen. Ihre Finanzierung rekrutiert sich aus Mitteln der Richtlinie „Landschaftswerte“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln.
STEIGERWALD: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält die Aufhebung des Geschützten Landschaftsbestandteils Hoher Buchener Wald bei Ebrach durch die Staatregierung für rechtmäßig. Bund Naturschutz in Bayern (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) haben das Urteil bedauert, werteten aber als Erfolg, dass der VGH gleichzeitig die Revision zugelassen habe. Damit könnten die strittigen Rechtsfragen am Bundesverwaltungsgericht geklärt werden. Mit einer Normenkontrollklage hatten BN und LBV für den Erhalt des Waldschutzgebietes gekämpft. „Die Staatsregierung hat ihr Ziel leider erreicht, dass auch im ehemaligen Schutzgebiet der Holznutzung ein klarer Vorrang vor dem Schutz des Waldes eingeräumt wird. Nun droht über 6000 Starkbäumen die Fällung“, so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN.
ERHOLUNGSGWÄSSER: Besorgt über den zunehmenden Erholungsdruck auf die Schweizer Gewässer hat sich die Stiftung Landschaftsschutz geäußert. Im Temporausch per Jetboot über den Brienzersee donnern, eine Runde am Wakeboardlift auf dem Heidsee drehen, Kitesurfen mit atemberaubender Kulisse am Silvaplanersee, Nervenkitzel pur beim Riferrafting im Hinterrhein – diese Beispiele zeigten, wie stark die Freizeitnutzungen auf Schweizer Gewässern zugenommen hätten. Seen und Flüsse seien wichtige Erholungsgebiete mit hoher Aufenthaltsqualität. Sie böten Orte für vielfältige ästhetische Erlebnisse, ermöglichten Naturbeobachtungen und strahlten Ruhe aus. Durch die zunehmenden lauten und schnellen Nutzungen verkämen die Schweizer Gewässer aber zum Spielplatz.
MEHR GELD: Um je 5 Mio.€ will Bayern sein Programm für den Vertragsnaturschutz in den Jahren 2017 und 2018 aufstocken auf dann 45 Mio.€ jährlich. In der Summe enthalten sind Mittel der EU. Bayernweit umfassen die Flächen im Vertragsnaturschutzprogramm derzeit etwa 80000 ha. Rund 18000 Betriebe nehmen an dem Programm teil.
WANDERAKTION: Eine positive Bilanz der bundesweiten Wanderaktionen unter dem Motto „Gemeinsam wandern – Vielfalt der Natur erleben“ hat das Bundesamt für Naturschutz gezogen: Mehr als 1600 sachkundig geführte Wanderungen wurden von 580 Umwelt- und Naturschutzverbänden, Landesverwaltungen, den Nationalen Naturlandschaften ebenso wie von Bauern- und anderen Nutzerverbänden sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeboten. Die Veranstaltungen fanden von 01. Mai bis 31. Juli 2016 statt.
OBSTSORTEN: Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes beschlossen. Das Gesetz stärke vor allem die Qualitätsansprüche von gartenbaulichen Unternehmen wie Gärtnereien, die Saatgut oder Vermehrungsmaterial (z.B. Jungpflanzen und Stecklinge) von Obstarten erzeugen oder nutzen, erklärte das Landwirtschaftsministerium. Darüber hinaus fördere das Gesetz den Erhalt alter Obstsorten durch deren Bekanntmachung in der Sortenliste des Bundessortenamtes.
WILDHEU: „Sportliches Wirtschaften in einer vertikalen Kulturlandschaft“ – mit dieser Kurzbeschreibung hat die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz die Isenthaler Wildheulandschaft als „Landschaft des Jahres 2016“ ausgezeichnet. Gewürdigt werde eine heute fast halsbrecherisch anmutende, selten gewordene Nutzungsform der Berglandwirtschaft, das Wildheuen im Urner Isenthal (Kanton Uri), schreibt die Stiftung. Die althergebrachte Gewinnung von „Notheu“ und Winterfutter sei längst zu einem Kulturgut und zu einer wichtigen Pflegemaßnahme artenreicher Trockenwiesen geworden. Das Wildheuen sei eine einzigartige Nutzungsform, die weltweit in den Berggebieten vermutlich nur in den Alpen anzutreffen sei.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.