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Kurz berichtet

Windenergie an Land: mehr Potenzial als benötigt

Bis zu 13,8 % der deutschen Landesfläche lassen sich auf der Basis der getroffenen Annahmen und modernster Anlagen für die Windenergie nutzen – ohne sensible Schutzgebiete erheblich zu beeinträchtigen oder Abstriche beim gesetzlichen Lärmschutz zu machen. Das ergab eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA). Eine Zusammenstellung von Daten und Meinungen zur Windkraft der letzten Wochen – ihre (subjektive) Quintessenz: Trotz hoher Potenziale konfliktarmer Standorte bleiben Konflikte an der Tagesordnung, weil die gesamträumliche Steuerung fehlt oder nicht ausreicht.

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Ergebnisse einer UBA-Studie und weitere Statements zur Windkraft

Theoretisch ließe sich auf dieser Potenzialfläche von 13,8 % eine Strommenge erzeugen, die den in bisherigen Szena­rien angenommenen Bedarf an landseitiger Windenergie übersteigt, stellte das UBA fest. „Grundsätzlich ist für den Ausbau der Windenergie an Land mehr Platz vorhanden, als wir praktisch brauchen, selbst dann, wenn man innerhalb des Erneuerbaren-Energiemixes den Anteil der Windenergie an Land vergrößert. Wir müssen das Potenzial nur zu einem kleinen Teil ausschöpfen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Bundesweit betrachtet besteht damit ein großer Gestaltungsspielraum für den Ausbau der Windenergie an Land und für den künftigen erneuerbaren Energiemix insgesamt,“ sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Ergebnisse stellten die Windkraft auf See und deren weitere Förderung nicht in Frage. Bis zur Mitte des Jahrhunderts müsse aber darüber nachgedacht werden, in welcher Größenordnung der Ausbau der Windkraft auf See erfolgen soll.

Um eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu erreichen, ist der Ausbau von Windenergieanlagen nach UBA-Aussage besonders wichtig. Die Windenergie an Land sei nach der Wasserkraft die günstigste erneuerbare Energieform. Schon heute produzierten diese Windenergieanlagen im Schnitt Strom zu acht Cent je Kilowattstunde, also zu einem Preis, der nur knapp über dem von Strom aus Kohle und Gas liege. Derzeit seien an Land rund 23000 Anlagen mit 31 Gigawatt Leistung installiert, die 8 % des deutschen Stroms lieferten.

Theoretisch 1200 GW

Erarbeitet hat die Studie im Auftrag des UBA das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES). Die theoretisch errechneten 13,8 % der Landesfläche für Windenergieanlagen entsprechen einer Leistung von 1200 Gigawatt. Diese Menge übersteigt bei Weitem die Leistung an Windkraft, die das UBA im Jahr 2010 in einem Szenario zu Grunde gelegt hatte, um die Stromerzeugung zu 100 % auf erneuerbare Energien umzustellen – zusammen mit Offshore-Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie. Demnach würde man im Jahr 2050 rund 60 Gigawatt Windenergie an Land benötigen.

Die Berechnungen in der Potenzialstudie basieren auf folgenden zwei Anlagentypen: einer Starkwindanlage (Nabenhöhe 100 m, Rotordurchmesser 104 m, Leistung 3,4 Me­gawatt) und einer Schwachwindanlage, die für niedrigere und mittlere Windgeschwindigkeiten unter 7,5 m/s in Nabenhöhe von 140 m geeignet ist (Rotordurchmesser 114 m, Leistung 3,2 Megawatt). Mit dieser modernen Anlagentechnik lässt sich im Bundesdurchschnitt eine hohe Auslastung erzielen, und zwar von ca. 2400 Volllaststunden im Jahr. Heute liegt der Durchschnitt aller bestehenden Windenergieanlagen bei 1700 Volllaststunden.

Abstände als Knackpunkt

Diese Technik ermöglicht – vorbehaltlich der Akzeptanz durch die Bevölkerung – einen verhältnismäßig geringen Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung. Aus den gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben ergibt sich für diese Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 600 m. Damit lassen sich die geltenden Lärmrichtwerte auch in der Nacht einhalten. Legt man größere Abstände zu Siedlungsgebieten zugrunde, verringert sich das hier errechnete Flächenpotenzial. Verdoppelte man zum Beispiel den Abstand auf 1200 m, läge es bei 3,4 % der deutschen Landesfläche.

Das errechnete Flächenpotenzial ist an detaillierte Annahmen geknüpft. Neben den Siedlungsbereichen wurden Nationalparke und andere Schutzgebiete, die für den Naturschutz relevant sind, ausgeschlossen, ebenso Straßen, Wasserflächen und Flughäfen (siehe Tab. 1). Nicht möglich war es, den Flächenbedarf durch Anforderungen des besonderen Artenschutzes in die Flächenmodellierung einzubeziehen. Dazu gehören beispielsweise Rast- und Brutstätten bedrohter Vogelarten – auch außerhalb von Schutzgebieten. Um diese Aspekte einzubeziehen, sind lokale Daten nötig, die bei der Planung von Windenergieanlagen konkret berücksichtigt werden müssen.

In der Realität ergeben sich vor Ort noch weitere Einschränkungen des ermittelten Potenzials. „Eine bundesweite Studie kann natürlich nicht alle wichtigen Aspekte – vor allem Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort oder die Wirtschaftlichkeit eines konkreten Projektes – berücksichtigen“, erklärte Flasbarth. Die Genehmigung einer Windenergieanlage sei letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung, die vor Ort zu treffen ist.

Der UBA-Präsident warnte davor, die Ergebnisse so zu interpretieren, als ob die Windenergie an Land die anderen erneuerbaren Energietechniken in den Hintergrund dränge: „Trotz des hohen Windenergiepotenzials an Land ist die Kombination mit anderen regenerativen Energiequellen, wie Photovoltaik und Windenergie auf See, wichtig und sinnvoll.“ Verschiedene Studien zeigten, dass ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung nur mit einem geeigneten Technologiemix erreichbar sei, um die fluktuierende Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen auszugleichen. Die Potenzialstudie zeige aber, dass beim Ausbau der Windenergie an Land Spielraum bestehe.

0,7 % der Fläche genügen

Weder das IWES noch das UBA rechnen aber weiter: Die für 2050 benötigten 60 Gigawatt sind lediglich 5 % des jetzt ermittelten Potenzials. Im Umkehrschluss wären nur 5 % der Potenzialflächen zu nutzen, um das Ziel zu erreichen: knapp 0,7 % der Landesfläche. Sollten die Annahmen des o.g. Szenarios vom 2010 also weiterhin Gültigkeit haben, könnten die Zahlen die Diskussion um die Windkraft etwas entspannen und versachlichen: indem tatsächlich nur noch die konfliktärmsten Standorte beplant werden.

Nur unbedenkliche Flächen

Konsequenterweise forderte der NABU als Antwort, Windkraftanlagen künftig nur noch auf Flächen auszuweisen, die für die Natur unbedenklich sind. „Die Studie zeigt, dass in Deutschland ausreichend Fläche für einen natur- und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie an Land vorhanden ist“, erklärte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Es sollten künftig grundsätzlich keine Windkraftanlagen mehr in Schutzgebieten, wie Nationalparken, Natura-2000- und Naturschutzgebieten, geprüft, geschweige denn erlaubt werden.

Zwar berücksichtige die Studie aktuell keine Flächen, die für den Schutz von Vögeln oder Fledermäusen außerhalb von Schutzgebieten notwendig seien. „Doch auch wenn jene Gebiete zusätzlich aus den Planungen herausgenommen werden, wird noch ausreichend Fläche vorhanden sein, die unbedenklich für Windkraft genutzt werden kann“, so Maria Moorfeld, NABU-Expertin für Naturschutz und Energiewende.

Der NABU forderte zudem, bei Windenergieprojekten, die einen entsprechenden Abstand zu Wohnhäusern wegen Lärm, Schattenwurf, Reflektionen an Rotorblättern oder Beleuchtung erfordern, die Bewohner frühzeitig und umfassend an der Planung und Umsetzung der Anlagen zu beteiligen. Auch die Auswirkungen auf Natur und Landschaft müssten künftig stärker berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere die Auswirkungen auf Vogel- und Fledermausarten, die an den Anlagen kollidieren können, im Zug gestört oder aus ihren Lebensräumen vertrieben werden – wie dem europarechtlich besonders zu berücksichtigenden Rotmilan (Abb. 1). Beim Ausbau der Windenergie in Waldgebieten sollten Standorte ausgewiesen werden, die intensiv forstwirtschaftlich genutzt und daher für den Naturschutz von geringerer Bedeutung sind.

Für die Ausweisung von Standorten fordert der NABU, künftig Standard-Untersuchungskonzepte einzusetzen. Derzeit legten die jeweiligen Planungsregionen noch eigenständig fest, welche Aspekte wie untersucht werden, was zahlreiche unterschiedliche Regelungen zur Folge habe. Um die Natur- und Umweltverträglichkeit einer Windenergieanlage künftig zuverlässig ermitteln zu können, seien Vereinheitlichungen unerlässlich, so Maria Moorfeld. „Neben ökologischen Aspekten sollten die Standard-Untersuchungskonzepte auch Fragen zum Landschaftsbild und der Erholung beantworten. Nur so können Landschaften erhalten werden, die gänzlich frei von Windkraft sind“.

Beispiel Baden-Württemberg

Auch auf Länderebene bestehen erste Potenzialstudien. So hat der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg zum Global Wind Day daran erinnert, dass bei mehr als 4000 potenziellen Standorten im Land gelingen sollte, die zur Erreichung der politischen Ziele angestrebten 1200 Windkraftanlagen bis zum Jahr 2020 zu errichten. LNV-Vorsitzender Reiner Ehret appellierte an die Naturschützer, „die überragende Bedeutung der Windenergie für das Gelingen der Energiewende bei ihren Stellungnahmen zu Planungsverfahren anzuerkennen“.

Nur wenige Tage später mahnte Ehrets Stellvertreter Dr. Gerhard Bronner mehr Sachlichkeit an und nahm dabei Bezug auf anhaltende Diskussionen um Windkraftstandorte in Freiburg. „Wir distanzieren uns von fanatischen Windkraftgegnern, wie sie teilweise in der Bürgerinitiative zum Schutz des Hochschwarzwaldes zu finden sind. Wir kritisieren aber auch Windkraftlobbyisten, die am liebsten die aus gutem Grund im Laufe von Jahrzehnten entstandene Naturschutzgesetzgebung zu Gunsten der Windkraft aushebeln wollen“, betonte er.

Mit dem Windkrafterlass und den Planungsempfehlungen der LUBW lägen gute Planungsgrundlagen für naturverträgliche Windkraftanlagen vor. Die Berücksichtigung der bestehenden Naturschutzgesetze sei kein Hemmschuh für die Energiewende, sondern vielmehr die Garantie, dass Schäden für die Natur vermieden werden. „Wir wollen Windkraft, aber keine erschlagenen Greifvögel!“, argumentierte Bronner.

Konkret bezog sich der LNV auf die Diskussion um den Standort „Ochsenberg“ in Freiburg, neben dem sich ein Felsen mit einem Brutplatz des Wanderfalken befinde. Der Standort liege auch am Rande eines Naturschutzgebietes und eines europäischen Vogelschutzgebiets. Obwohl das seit Jahren bekannt sei und der Windenergieerlass des Landes klare Regeln vorgebe, baue ein Investor durch den Aufbau kostspieliger Windmessgeräte Druck auf. „Dieser wäre gut beraten, auf die Flächennutzungsplanung der Stadt zu warten, welche Gutachten in Auftrag gegeben hat“, meint Bronner. Nur so würden konfliktarme Standorte gefunden.

„Der Investor erweist der Windenergie einen Bärendienst, wenn er mit der Brechstange Standorte durchsetzen will, die nur durch Gesetzesverstöße realisiert werden können“, davon ist der LNV-Sprecher überzeugt. Besonders befremdlich finde er, dass anscheinend sogar die Sprengung der Brutstelle der Wanderfalken am Ochsenberg in Betracht gezogen worden war. Dabei gebe es in Freiburg mehrere Standorte mit wesentlich weniger Naturschutzkonfliktpotenzial, beispielsweise in der Umgebung des Rosskopfes oder an der Holzschläger­matte.

Beispiel Rheinland-Pfalz

Ganz neu stellte in Rheinland-Pfalz Mitte Juli das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung einen Windatlas für das Bundesland vor. Der NABU Rheinland-Pfalz begrüßte die Studie, aber relativierte: Neu sei lediglich die regionenübergreifende, landesweite Darstellung mit einem gut auflösenden Raster von 50 x 50 m.

„Die Darstellung des 80 % Referenzertrages, auf den sich nun alle beziehen, wenn sie davon sprechen, dass 4 % der Landesfläche für Windenergie geeignet sind, ist indes mehr als irreführend“ erläuterte Landesvorsitzender Siegfried Schuch. Diese Karte lege einen einzigen Anlagentyp eines einzigen Herstellers zugrunde. „Wenn man solche Karten für andere Anlagentypen errechnet, erhält man ganz andere Darstellungen“ so Schuch. Nehme man zum Beispiel ­einen Anlagentyp, der für mittel- und schwachwindige Standorte besser geeignet sei, ermittelt man weit mehr als 4 % Eignungsfläche. „Diese Karte ist politisch motiviert und verschleiert bewusst die Tatsachen“, sagte Schuch. Sie solle suggerieren, dass auf 96 % der Fläche von Rheinland-Pfalz keine Windräder gebaut und damit eine Lenkung des Windenergieausbaus erfolgen würde. Durch die Entwicklung neuer Anlagen würden aber auch schwachwindige Standorte für Windräder ermöglicht, was den Flächenanteil auf weit über 4 % er­höhe.

Der Windatlas verdeutliche, dass viele naturschutzfachlich bedeutsame Räume sehr windhöffig und deshalb durch den Ausbau der Windkraft gefährdet sind. Da nur 2 % der Landesfläche für die Energiewende benötigt würden, hätte eine überregionale Planung die Gefährdung dieser Naturpotenziale ausschließen können. „So sähe eine verantwortungsbewusste Landesplanung aus, stattdessen wird die Verantwortung an die Kommunen abgegeben“, resümierte Schuch.

Zusammen mit den anderen neun anerkannten Naturschutzverbänden kritisiere der NABU seit anderthalb Jahren, dass es keine vernünftige Lenkung gebe und ökologisch wertvolle Standorte unnötig überplant werden, obwohl noch viele unproblematische Flächen zur Verfügung stünden. Die bereits jetzt vorliegenden kommunalen Planungen machten deutlich, dass der Windkraftboom unsere Landschaft überrollen werde. Bei diesen Verfahren würden die Naturschutzverbände oft nicht einmal beteiligt, weil von Windkraftbetreibern bezahlte Gutachter zu dem Ergebnis kämen, dass eine erhebliche negative Beeinträchtigung der Umwelt nicht vorliege. Deshalb forderte der NABU von der Landesregierung eine generelle Beteiligung bei jeder Windenergieplanung.

Beispiel Naturpark Frankenhöhe

Wie sich Konflikte auf regionaler Ebene lösen lassen, will das Bayerische Umweltministerium mit einem beispielhaften Zonierungskonzept im Naturpark Frankenhöhe demonstrieren, das Staatssekretärin Melanie Huml vorstellte: Ziel sei, Windenergieanlagen in geeigneten und möglichst konfliktarmen Räumen zu bündeln sowie zugleich sensible Landschaftsräume innerhalb der Schutzzone des Naturparks zu erhalten. Gleichzeitig sollten mögliche Flächen für Windkraftanlagen in der Schutzzone dargestellt und transparente Entscheidungsstrukturen geschaffen werden.

Das Modellprojekt teile den Naturpark in zwei Flächenkategorien: Ausnahmezonen, in denen eine Windkraftnutzung ohne Beeinträchtigung des Schutzzwecks möglich ist (Fläche: 4094ha), und Tabuzonen, auf denen eine Windkraftnutzung nicht mit dem Schutzzweck vereinbar ist (72489ha) – hier bleibe die Errichtung von Windkraftanlagen weiterhin generell untersagt. Die Ausnahmezonen befänden sich vor allem im Nordosten des Naturparks, wo die landschaftliche Charakteristik des Naturparks weniger stark ausgeprägt sei.

Clearingstelle begrüßt

Zurück zur Bundesebene: Bundesumweltminister Peter Altmaier hat sich beim Festakt zum 20-jährigen Bestehen des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn für eine „Versöhnung von Energiewende und Naturschutz“ eingesetzt. „Eine erfolgreiche Energiewende gelingt nur im Einklang mit der Natur“, sagte er und zeigte sich überzeugt: „Nur wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich erfolgt, wird er auf Dauer auch die Akzeptanz der Bevölkerung finden.“

Kernaussagen des Ministers, der sowohl das UBA als das BfN politisch verantwortet: Der Naturschutz müsse schon früh in die Gestaltung der Energiewende integriert werden – so könnten nach ­einer grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verstärkt auch Naturschutz-Kriterien in die Öko­stromförderung einfließen. Der Ausbau der Windkraft im Wald erfordere eine besonders sorgfältige Standortwahl. Das Prinzip der Nachhaltigkeit gelte auch für die Energiewende, der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse ökologisch, ökonomisch und sozial verträglich geschehen. Als eine gute Idee zur Versöhnung von Energiewende und Naturschutz würdigte Altmaier die vom Naturschutzbund NABU vorgeschlagene „Clearingstelle“: Eine solche unabhängige Stelle könnte die Konflikte zwischen Energiewende und Naturschutz auflösen, indem sie informiert, aufklärt und gegenseitige Vorurteile abbaut.

BfN-Präsidentin Beate Jessel begrüßte die stärkere Einbeziehung des Naturschutzes in Sachen Energiewende ausdrücklich. Sie sprach sich für eine besser koordinierte räumliche Steuerung von erneuerbaren Energien aus. Ziel müsse sein, zu einem regional abgestimmten Energie-Mix zu gelangen.

Die Analyse „Potenziale der Windenergie an Land – Studie zur Ermittlung des bundesweiten Flächen und Leistungspotentials der Windenergienutzung an Land“, herausgegeben vom UBA (2013), bearbeitet von den ­Autoren Insa Lütkehus, Hanno D. Salecker und Kirsten Adlunger, steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4467.html.

(Text zusammengestellt von Eckhard Jedicke anhand der genannten Pressemitteilungen und der UBA-Poten­zialstudie)

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