Wiederherstellungsverordnung: Zwischen Anspruch und Umsetzung
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gehört derzeit zu den zentralen naturschutzpolitischen Vorhaben in Europa – und zugleich zu den umstrittensten. Wie ihre Umsetzung konkret aussehen kann, stand im Mittelpunkt der Verbandstagung des Berufsverbands Landschaftsökologie Baden-Württemberg e. V. (BVDL). Naturschutz und Landschaftsplanung war Medienpartner.
von Redaktion erschienen am 09.03.2026Zum Auftakt ordnete Prof. Dr. Eckhard Jedicke die Wiederherstellungsverordnung in den internationalen Kontext ein: Als Bestandteil des europäischen Green Deal soll sie geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand bringen und ihre Funktionsfähigkeit langfristig sichern. Bis 2030 sollen Maßnahmen in mindestens 20 % der betroffenen Ökosysteme umgesetzt werden, langfristig in allen geschädigten Ökosystemen.
Jedicke betonte, dass die Verordnung weniger neue Ziele setze, als häufig angenommen werde. Vielmehr konkretisiere sie bestehende Verpflichtungen aus der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie aus internationalen Biodiversitätsabkommen. Gleichzeitig forderte er eine Weiterentwicklung des Naturschutzes: Angesichts von Klimawandel, Landnutzungsänderungen und anderen Stressoren verpuffe derzeit ein großer Teil der Energie des Naturschutzes. Daher müsse die langfristige Funktionsfähigkeit von Ökosystemen stärker im Mittelpunkt stehen – nicht allein die Rekonstruktion historischer Zustände. Verschiedene Handlungsansätze in Form von sieben Hebeln stellte er den Teilnehmenden dazu vor.
Den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland und Baden-Württemberg stellte Sebastian Olschewski (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) vor. Zentrales Instrument ist der Nationale Wiederherstellungsplan, den die Mitgliedstaaten erarbeiten müssen. Ein erster Entwurf soll bis 2026 vorliegen, die endgültige Fassung bis 2027.
Für Baden-Württemberg bedeutet die Verordnung vor allem eine Intensivierung bereits laufender Aktivitäten. Programme zur Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen, Moorschutzprojekte oder Maßnahmen zum Erhalt artenreicher Grünlandlebensräume zahlen bereits heute auf die Ziele der Verordnung ein.
Matthias von Wuthenau (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg) beleuchtete die Perspektive der Landwirtschaft. Die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme soll unter anderem über indikatorbasierte Entwicklungen erfolgen, etwa bei Feldvögeln, Grünlandschmetterlingen oder Landschaftselementen. Gleichzeitig bleiben Fragen der Finanzierung, der administrativen Umsetzung und der Akzeptanz bei Landnutzenden zentrale Herausforderungen.
In der Diskussion wurde deutlich: Die Wiederherstellungsverordnung setzt ambitionierte Ziele und verlangt eine enge Zusammenarbeit zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Verwaltung. Zugleich eröffnet sie die Chance, Naturschutzmaßnahmen europaweit stärker zu koordinieren und strategisch auszurichten.

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