Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe
Der Klimawandel ist in Deutschland spür- und messbar. Klimaanpassung ist daher unabdingbar und muss zeitnah flächendeckend umgesetzt werden. „Die Klimaanpassung muss nach Artikel 91 a als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden“, fordern Mitglieder der Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ deshalb in ihrem aktuellen Positionspapier, das nun vorgestellt wurde.
von DWA/Redaktion erschienen am 06.02.2025Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz gewährleistet eine gesicherte Finanzierung und Planungssicherheit, fördert eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen, stärkt Wirtschaft und Fachkräfteentwicklung und erhöht den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch gezielte Teilnahme und Dialoge auf lokaler Ebene. Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz bedeutet:
- Verbindliche Beteiligung des Bundes: Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens sowie zentraler Koordinationsstrukturen und Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
- Verbindliche Beteiligung der Länder: Finanzierung und Koordination von Maßnahmen, Anpassung der Landesgesetzgebung, regionale Umsetzung und Berichterstattung an den Bund.
- Unterstützung von Ländern und Kommunen: Verstetigung gemeinsamer Zusammenarbeit und langfristige Finanzierungssicherheit.
- Abbau von Ungleichheiten: Gerechte Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zur Überwindung regionaler und sozialer Unterschiede.
Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ ist ein von der DWA – Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. initiierter und koordinierter Verbund von verschiedensten Stakeholdern unter anderem aus der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die Allianz setzt sich gemeinsam für den raschen Umbau unserer Siedlungen zu klimaresilienten und lebenswerten Städten ein. Aus der Allianz heraus stellen folgende Verbände die Forderung, die Klimaanpassung über eine Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz zu verankern: Bundesarchitektenkammer – BAK, Bundesstiftung Baukultur, Bund deutscher Landschaftsarchitekt:innen – bdla, Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser e.V. – fbr, Bundesverband GebäudeGrün e.V. – BuGG, Deutsche Bundesstiftung Umwelt – DBU, Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. – DGfnB e.V., Deutsche Gesellschaft für Limnologie e.V. – DGL, Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V., Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. – DWA, Fachsektion Hydrogeologie e.V. in der Deutschen Geologischen Gesellschaft – Geologische Vereinigung e.V. – FH-DGGV, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. – FLL, Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz – GALK e.V., StadtManufaktur Berlin – Reallaborzentrum der Technischen Universität Berlin.
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