Zielkonflikte im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren
Teil 2: Der Vorzug des Abbaus im derzeitigen bergrechtlichen Genehmigungsverfahren und Vorschläge zur Änderung des Bundesberggesetzes zugunsten Natur und Nachhaltigkeit
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Zielkonflikten des Rechtes zur Gewinnung von Bodenschätzen mit entgegenstehendem Umweltrecht. Es geht vorwiegend um kleinere Tagebaue zur Gewinnung von Rohstoffen am Beispiel von Lava- und Basaltgesteinen. Eine thematische Einführung finden Sie in Teil 1 dieses Beitrags, in der vorangegangenen Ausgabe.
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Annette Lehnigk-Emden Für den Vollzug des Bergrechtes sind, wie bereits im einführenden Teil 1 dieses Beitrags erwähnt, die im Landesrecht statuierten Bergämter zuständig. Das Bergrecht regelt im Einzelnen die Inhalte und Voraussetzungen des Abbaus und nicht seiner Vermeidung. Dazu dient auch vor allem die erwähnte Rohstoffsicherungsklausel. Sinn und Zweck des Bergrechtes ergibt sich aus § 1 BBergG, mit dem die Bergbautätigkeiten zugunsten der damit ausführenden Bergbauindustrien als zu schützender Wirtschaftszweig ermöglicht werden. Das Bergrecht ist leider seit 1982 nicht darauf ausgerichtet, die Interessen Dritter oder nachteiliger Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Es dient mehr oder weniger ausschließlich dem...