Ein Instrument zum Erwerb naturschutzbedeutsamer Flächen
Das Vorkaufsrecht
Zur Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden geeignete Flächen benötigt. Mithilfe des Vorkaufsrechts können solche Flächen erworben werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind in § 66 BNatSchG und landesspezifischen Regelungen niedergelegt. Ein Blick auf die Rechtsprechung kann dazu dienen, Fehler bei der Ausübung des Vorkaufsrechts zu vermeiden.
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Dr. Dietrich Kratsch Die Durchführung von Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen ist oft abhängig von der Flächenverfügbarkeit. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist dafür ein wichtiges Instrument. Bundesrechtlich ist das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht seit der Novelle von 2010 in § 66 BNatSchG geregelt, für die Länder gibt es in § 66 Abs. 5 BNatSchG eine Abweichungsklausel. Einen „allgemeinen Grundsatz“ zum Vorkaufsrecht enthält das BNatSchG nicht, sodass die Anwendung des Vorkaufsrechts durch § 38 NatSchG Sachsen komplett ausgeschlossen werden konnte. Zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht liegen einige interessante neuere Entscheidungen vor. Anwendungsfälle Das bundesrechtlich geregelte naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht...