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Revidierte Jagdverordnung

Abschuss von Wölfen in der Schweiz wird einfacher

Die wachsenden Wolfsbestände stellen insbesondere die Berggebiete der Schweiz vor große Herausforderungen. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Sitzung vom 2. Juni mit der Teilrevision der Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen erleichtert. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt. Die Anpassungen der Jagdverordnung treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

Veröffentlicht am
Gemäß der revidierten Jagdverordnung ist nun der Abschuss von Einzelwölfen auch innerhalb von Rudelterritorien möglich. Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss maßgebende Schadenschwelle von zehn auf sechs Nutztierrisse gesenkt. Zudem können Einzelwölfe auch dann abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht. Auch bei der Regulierung von Rudeln wurde die Schadenschwelle gesenkt. Bei acht statt bisher zehn Nutztierrissen können die Kantone beim Bundesamt für Umwelt die Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher. Neu werden nicht nur...
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