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EU-Nitratrichtlinie

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt

Die EU-Kommission hat am 1. Juni das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit sind auch die drohenden, sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch. Die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, dass die Bundesregierung jetzt den richtigen Weg eingeschlagen hat, was zukunftsfeste Düngeregeln angeht – das meldete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach der Entscheidung.

Veröffentlicht am
Die Europäische Kommission hatte 2012 zunächst ein Pilotverfahren und im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprach und Deutschland seiner Verpflichtung der Maßnahmenverschärfung nicht nachgekommen war. Deutschland hatte daraufhin 2017 sein Düngerecht umfassend novelliert. Die EU-Kommission war jedoch der Auffassung, dass die Änderungen nicht ausreichen würden, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen. Im Juni 2018 folgte der Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil allen Kritikpunkten der Kommission am deutschen Aktionsprogramm. Die EU-Kommission hatte darüber hinaus beanstandet, dass auch die Novelle aus...
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