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Kulturlandschaft

Streuobstanbau ist jetzt Kulturerbe

Der Streuobstanbau in Deutschland ist ab sofort Immaterielles Kulturerbe. Dies bestätigten die Kulturminister der Länder am 19. März bei der Kulturministerkonferenz. Die Liste soll schützenswerte und gefährdete Traditionen und Gewerke präsent halten. Der für Süddeutschland typische Streuobstanbau mit seinen Streuobstwiesen ist nun geschütztes Kulturgut.
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Streuobstwiese am Schönbuchtrauf
Streuobstwiese am Schönbuchtrauf
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Streuobstbestände sind seit Mitte des 19. Jahrhunderts in ganz Europa rückläufig. Viele Bestände wurden im 20. Jahrhundert gerodet. Heute gefährden auch das schwindende Wissen, fehlende Fertigkeiten und Wertschätzung, der hohe Arbeits- und Zeitaufwand und die mangelnde Rentabilität den Bestand. Die Flächen sind jedoch artenreiche Biotope, die zahlreiche Tier- und Pflanzenarten beherbergen.

Im Kern des Streuobstanbaus stehen die arbeits- und zeitintensive Pflege und Bewirtschaftung der Wiesen sowie die Obstverarbeitung. Der Streuobstanbau umfasst auch verschiedene Bräuche und Rituale wie beispielsweise die Neupflanzung von Bäumen bei Geburten und zahlreiche öffentliche Veranstaltungen wie Streuobst-, Apfelwein- oder Obstblütenfeste. Für den Erhalt des Streuobstanbaus unabdingbar ist neben dem landwirtschaftlichen Wissen und den dazugehörigen Handwerkstechniken auch das Wissen über Tausende gezüchtete Obstsorten und die richtigen Standorte für den Anbau.

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