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Tierschutz-Hundeverordnung

Spezielle Regelungen für den Einsatz von Herdenschutzhunden

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gab am 17. August bekannt, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung vorlegen wird. Die aktualisierte Verordnung enthält auch Änderungen bezüglich der Vorgaben zur Haltung von Herdenschutzhunden. So wird unter anderem klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.
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