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Artenschutz und Windenergie

Erratum

Im Vorspann der beiden abgedruckten Lesermeinungen in der letzten Ausgabe hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Wir schrieben darin, dass die Bedeutung des öffentlichen Interesses am Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung den Schutz der betroffenen Vogelart überwiege. Richtig muss es heißen: Das Gericht urteilte, dass die Bedeutung des öffentlichen Interesses am Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung den Schutz der betroffenen Vogelart im konkreten Fall nicht überwiege. Wie bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
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