Kurzumtriebsplantagen und Mastfussflächen: Kleine Potenziale für mehr Biodiversität im Agrarland
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KUP als Ausgleich: keine gute Idee
Kurzumtriebsplantagen (KUP) aus schnellwachsenden Baumarten, meist Pappel- oder Weidenhybriden, besitzen derzeit aufgrund der niedrigen Energiepreise keine besondere Marktfähigkeit. Wirtschaftlich interessant können sie allenfalls durch ihre Anerkennung als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für das Greening der ersten Säule in der Agrarpolitik und mehr noch dann werden, wenn sie als produktionsintegrierte Kompensation (PIK) in der Eingriffsregelung anerkannt werden. Aber ist diese positive Bewertung gerechtfertigt? Das Ergebnis ist zumindest für Brutvögel negativ, KUP können bestimmte Habitatqualitäten anderer Gehölzlebensräume nicht erfüllen, selbst wenn mit Begründungen des Naturschutzes strukturfördernde Maßnahmen in die KUP-Nutzung integriert werden – der Anbau verschiedener Gehölzarten, kleinflächige Strukturen bei Anlage und Nutzungseingriffen, kurze Umtriebszeiten usw. Die Bewertung fällt kaum anders aus als frühere Analysen in KUP ohne spezifische Naturschutz-Maßnahmen. Damit wird mindestens für Vögel als Indikatoren deutlich, dass KUP weder als ÖVF noch PIK anerkannt werden sollten, solange nicht eventuell für andere Artengruppen oder Landschaftsfunktionen eine bessere Wirkung nachgewiesen wurde. Jedoch sind sie geeignet, in ausgeräumten Landschaften Strukturen zu schaffen – besser als gar keine Strukturen.
Brennnessel-Fluren mit Potenzial
Am Fuße der Masten von Stromleitungen befinden sich kleine Flächen, die einer landwirtschaftlichen Nutzung entzogen sind. Können sie die Funktion von Trittsteinen im Biotopverbund übernehmen? Bei Biotopkartierungen fallen sie meist durch das Raster und finden keine weitere Beachtung. Meist handelt es sich, wie eine Untersuchung aus Sachsen zeigt, um Brennnessel-Staudenfluren. Ein Konnektivitäts-Indikator zeigt für ausgewählte Schirmarten, dass diese Kleinflächen positive Wirkungen haben können, wenn (a) der Mastfuß in das Netz wertgebender Strukturen im Umfeld eingebunden und (b) dieser selbst eine möglichst naturnahe Biotopausstattung aufweist und entsprechend gepflegt wird. Mastfußflächen im Naturschutz zu berücksichtigen, ist also angeraten, kann aber qualitativ wesentlich hochwertigere Maßnahmen zur Strukturanreicherung und Extensivierung keinesfalls ersetzen.
Neue Strategien in Brüssel vorgelegt
Ob hier, in der Gestaltung der Agrarlandschaften als nachhaltig genutzte Produktionsräume, endlich eine Trendwende eintritt, bleibt weiter ungewiss: In Brüssel kam es gerade zu einem Eklat, weil die Mitglieder des Umweltausschusses im Europaparlament aus den gemeinsamen Beratungen mit dem Agrarausschuss ausgestiegen sind. Ihre Begründung: Biodiversität, Umwelt-, Klima- und Tierschutz würden bei der Agrarreform-Diskussion nach wie vor nicht ausreichend gestärkt. Dabei spenden die ambitionierte Biodiversitäts- und die „Farm to fork“-Strategie der EU, die zeitgleich vorgelegt wurden und die der „Bericht aus Brüssel“ im Heft vorstellt, neue Hoffnung auf einen grundlegenden Wandel.
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