Artenschutz für Rotmilan und Fledermäuse: Fundierte Fachgrundlagen schaffen und umsetzen
Wechsel bei der Brüssel-Kolumne
Zurück zu den Wurzeln? Die frühen Anfänge des Naturschutzes lagen im Schutz ausgewählter Arten und kleiner Gebiete. In der vorliegenden Ausgabe geht es in allen drei wissenschaftlichen Beiträgen um den Schutz von Arten. Heute stehen differenzierte rechtliche Vorschriften hinter dem Artenschutz, vor allem das europäische Naturschutzrecht. Bei Lichte betrachtet, bindet dessen Umsetzung mit dem erweiterten Fokus auf Arten und Lebensräume, vor allem in Schutzgebieten, den allergrößten Teil der Arbeitskraft der Behörden und vieler Planungs- und Gutachterbüros.
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Rotmilan und Fledermäuse polarisieren
Wohl kaum eine andere Art steht derzeit so im Streit zwischen Protagonisten von Schutz und Nutzung wie der Rotmilan beim Ausbau der Windkraft – schon häufiger haben wir das an dieser Stelle thematisiert. Er istdie Verantwortungsart Deutschlands schlechthin, lebt doch hierzulande mehr als die Hälfte seiner Weltpopulation. Für die einen ist er Hassobjekt, für die anderen letzte Hoffnung als Argument, den Bau eines Windparks verhindern zu können. Umso wichtiger für die Versachlichung der Diskussionen sind fachlich fundierte Bewertungskriterien. Der erste Beitrag liefert dazu eine Methode, wie Dichtezentren bestimmt werden können.
Eine wachsende Rolle in der Genehmigungspraxis von Windparks spielen die Fledermäuse – alle in der EU heimischen Arten sind in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet, 13 Arten zusätzlich in Anhang II. Fachlicher Anspruch und Realität scheinen aber noch weit auseinanderzuklaffen: Eine Umfrage, dargestellt im zweiten Hauptbeitrag, legt nahe, dass weniger als die Hälfte der Fachgutachten Abschaltzeiten zur Minderung der Schlagopferzahl empfehlen. Die Zahl der Genehmigungen mit beauflagten Abschaltzeiten scheint relativ niedrig, ebenso die Kontrolle ihrer Umsetzung durch die Behörden. Offenbar landen beauflagte Abschaltzeiten aber häufiger vor Gericht.
Klarheit schafft der dritte Beitrag zur Wirksamkeit von Schutzzäunen für die Kleine Hufeisennase gegenüber dem Verkehrstod. Das Fazit: 4 m hohe Schutzzäune bieten war keinen Kollisionsschutz für die eng strukturgebunden fliegende Art, wirken aber über kurze Distanzen als Leiteinrichtung.
Unsere Zeitschrift wächst
Mit dem Start des 51. Jahrgangs unserer Zeitschrift ziehen weitere Neuerungen ein: Der Heftumfang wächst erneut um acht Druckseiten – das schafft Platz für jeweils ein Betriebs- und ein Projektporträt. Damit möchten wir den Praxisbezug weiter stärken. Schnuppern Sie hinein in den beruflichen Alltag der Planungsgesellschaft Natur & Umwelt mbH (PGNU) in Frankfurt und Projekte der Koordinationsstelle für Invasive Neophyten in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts (Korina) – ein Dauerthema nicht nur in den Schutzgebieten.
Seit 2011 ist der „Bericht aus Brüssel“ jeden Monat ein fester und gern gelesener Bestandteil inNaturschutz und Landschaftsplanung . Claus Mayr hat in dieser Kolumne als Insider Monat für Monat brandaktuelle Entwicklungen im zunehmend wichtiger werdenden europäischen Naturschutz – siehe oben – komprimiert zusammengefasst. Nach 27 Dienstjahren beim NABU, seit 2007 in Brüssel, verabschiedete er sich mit dem Jahreswechsel aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand. Redaktion und Verlag danken ihm für seine engagierte Arbeit als Lobbyist für den Naturschutz und über fast acht Jahre als Kolumnist unserer Zeitschrift. Und sie freuen sich, dass von diesem Heft an Dr. Raphael Weyland, neuer Leiter des Brüsseler Büros des NABU, und Konstantin Kreiser, Leiter Globale und EU-Naturschutzpolitik in der Berliner Bundesgeschäftsstelle des NABU, den „Bericht aus Brüssel“ übernehmen. Wir freuen uns auf aktuelle politische Analysen und hoffentlich auch Mut machende Nachrichten!
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