NABU reicht Verfassungsbeschwerde ein
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Einen Monat nach der Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald reicht der NABU Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Der Verband will damit die Ablehnung des vorläufigen Baustopps der Gaspipeline Nord Stream 2 höchstrichterlich überprüfen lassen.
Am 2. März hatte der NABU in einem Eilverfahren Klage gegen den Bau von Nord Stream 2 eingereicht. Der Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund hatte den Baubeginn im Greifswalder Bodden ab dem 15. Mai erlaubt. Der Eilantrag des NABU auf einen vorläufigen Baustopp wurde am 31. Mai abgelehnt, obwohl das Oberverwaltungsgericht Greifswald dem NABU bestätigt hatte, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache weiter offen sei.
Damit stellte das Gericht die Interessen von Nord Stream 2 über den Naturschutz und ließ zahlreiche fachliche und rechtliche Argumente des NABU unberücksichtigt. Eine Anhörungsrüge des NABU blieb erfolglos.
Der NABU hofft, dass die Richter genauer hinsehen und eine sofortige Unterbrechung der Bauarbeiten anordnen, bis eine Entscheidung vorliegt. Mehr dazu unter NuL4119
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