Bienenschutz in der Regierungserklärung Geodiversität als Ziel des Naturschutzes stärken
Bundeskanzerlin: „etwas Gutes für die Bienen tun“
Jahr für Jahr flutet zum 22. Mai ein virtueller Stapel an Meldungen auf den Rechner: Der Internationale Tag der biologischen Vielfalt bildet Anlass, über neue Hiobsbotschaften und zaghafte Erfolge im Artenschutz zu berichten. Seit dem Jahr 2000 erinnert der Tag an die Verabschiedung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen 1992. Zwei Tage zuvor fand erstmals der Weltbienentag statt – ebenfalls ausgerufen von den Vereinten Nationen. Er soll künftig jährlich auf die schwierige Überlebenssituation von Bienen – nicht allein der Honigbiene, sondern auch ihrer wildlebenden Verwandten – sowie anderer blütenbesuchender Insekten aufmerkmsam machen.
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„... was manch einem ein bisschen klein vorkommt, was aber ein großes Thema ist“: Mit diesen Worten leitete Bundeskanzerlin Angela Merkel den Schlusspunkt ihrer jüngsten Regierungsklärung zum Bundeshaushalt am 16. Mai ein. Nach den großen weltpolitischen Themen und einem kurzen Nebensatz zur Beachtung einer „lebenswerten Umwelt“ – „mehr Tierwohl, mehr vernünftige Landwirtschaft“ – wies sie auf den Weltbienentag am 20. Mai hin. „Die Bienen stehen inzwischen pars pro toto für das, was wir unter Artenvielfalt, unter Natur, darunter, wie sie funktionieren muss und soll und wie wir sie schützen müssen, verstehen. Deshalb sollten wir an diesem Tag an die Artenvielfalt denken und etwas Gutes für die Bienen tun.“
Das Thema Biodiversität scheint mit dem Schlagwort des Insektensterbens einmal mehr in der großen Politik angekommen zu sein. Bienen, repräsentiert durch das Quasi-Haustier Honigbiene, sind ein Sympathieträger. Sie können als verständliches Beispiel die grundlegende Bedeutung von Ökosystemleistungen erklären. „Politik geht (die) Problemlösung an“, verkündet die Bundesregierung auf ihrer Homepage zum Weltbienentag und verweist auf die bestehenden Förderprogramme für blütenreiche Ansaaten. Und sie scheint erkannt zu haben, dass ein Schlüssel in der Agrarpolitik liegt: „Schließlich will sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei den Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU nach 2020 dafür einsetzen, dass bienenfreundliche Maßnahmen noch effizienter gefördert werden.“ Nur ein Lippenbekenntnis oder tatsächlicher Änderungswille? Das werden die nächsten Monate zeigen.
Von der Bio- zur Geodiversität
Gleichwohl konzentriert sich das allgemeine Verständnis von Biodiversität noch viel zur stark auf Artenvielfalt. Innerartliche Variabilität – die genetische Vielfalt – und Vielfalt der Ökosysteme auf der Landschaftsebene stehen nach wie vor im Schatten. Und auch sie repräsentieren nur einen Teil der für vielfältige Landschaftsfunktionen unabdingbaren Diversität insgesamt. Im Jahr 2001 haben wir in dieser Zeitschrift auf die Notwendigkeit hingewiesen, neben der Bio- auch die Geodiversität und die kulturelle Diversität (das Kulturerbe) zu beachten und im Naturschutz zu berücksichtigen – die zu dritt die Ökodiversität bilden.
Geodiversität beschreibt die Variabilität von abiotischen Faktoren in ökologischen Systemen, also von Relief, Gestein, Boden, Grund- und Oberflächengewässern. Ziel ist, Geodiversität als gleichrangiges Schutzgut der Biodiversität gegenüber zu stellen. Viel passiert ist bei diesem Anliegen seither nicht – ein wenig aber schon: Bestanden 2001 gerade zweiGeoparks in Deutschland, so sind es heute immerhin 16, die zusammen rund 14 % der Landfläche einnehmen. Norbert Panek zieht in dieser Ausgabe Bilanz dieses Gütesiegels, das ebenso wie der Geotop als Pendant zum Biotop rechtlich ungeregelt ist. Auf nationaler und Länderebene sollten Strategien zur Erfassung und zum Schutz von Geotopen geschaffen werden. Die bestehenden Geoparks müssen als Modellregionen gestärkt werden, um Best-practice-Beispiele für die Umsetzung in der Fläche zu zeigen. Das aber benötigt mehr Geld als bisher.
Technische Bauwerke beurteilen
Weitere Themen in diesem Heft: Wie werden Windenergieanlagen im Landschaftsbild wahrgenommen? Und sind die zunehmend verbreiteten Hochtemperatur-Leiterseile von Hochspannungs-Freileitungen ein Risiko für Vögel, weil sie „heiße Füße“ bekommen, wenn sie darauf landen? Aus Brüssel und im Rechtswesen gibt es Neuigkeiten: Die Kommission legte den Entwurf zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen vor, der Europäische Gerichtshof verteilte den Holzeinschlag im Natura-2000-Gebiet Bia owiez a als rechtswidrig. Das könnte Signalwirkung für das Management von Natura 2000 insgesamt haben.
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