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Bericht aus Brüssel

EU-Umweltminister fordern Nachbesserungen am Action Plan

Auf ihrer letzten Sitzung unter maltesischer EU-Ratspräsidentschaft am 19. Juni 2017 haben die EU-Umweltminister – wie in der letzten Brüssel-Kolumne avisiert – den von der EU-Kommission vorgelegten „Action Plan“ zur besseren Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien diskutiert und dazu Ratsschlussfolgerungen verabschiedet. Die EU-Kommission hatte zwar in ihrem „Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft“ viele Anregungen aus den Ergebnissen des „Fitness Check“ in konkrete Empfehlungen umgesetzt. Aber die notwendigen Änderungen in der EU-Agrar- und Haushaltspolitik hat sie nur unzureichend angesprochen ( Naturschutz und Landschaftsplanung 49 (6): 178) – offenbar auf Druck des Generealsekretariates der Kommission.

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Claus Mayr arbeitet als Direktor für Europapolitik des NABU in Brüssel. Er berichtet in dieser Kolumne regelmäßig über wichtige europäische Entwicklungen.
Claus Mayr arbeitet als Direktor für Europapolitik des NABU in Brüssel. Er berichtet in dieser Kolumne regelmäßig über wichtige europäische Entwicklungen.NABU NRW | Bernd Schaller
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Agrarzahlungen im Fokus

Trotz unterschiedlicher Auffassungen der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich dieser beiden „neuralgischen“ Themenbereiche haben die Umweltminister diese Schwächen des Aktionsplanes in ihren Schlussfolgerungen aufgegriffen, insbesondere in Abschnitt C. So werden u.a. in Punkt 18 Verbesserungen im Kontext des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR) angemahnt und in Punkt 21 die besondere Rolle der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Erreichung der Biodiversitätsziele betont. Hierzu schlagen die Umweltminister konkret bessere Kontrollen und Übereinstimmung („compliance“) der Agrarzahlungen mit Effekten für die Umwelt vor. Hierzu sollten ergebnisorientierte Zahlungssysteme entwickelt werden, die besser an die Erfordernisse von Natura-2000-Gebieten und anderen wertvollen Flächen angepasst sind. Dies hat auch der Europäische Rechnungshof (ERH) in seinem Sonderbericht im Februar 2017 bereits angemahnt ( Naturschutz und Landschaftsplanung 49 (4): 114).

Zudem forderten die Umweltminister neue Kostenschätzungen ein (Punkt 22) sowie Vorschläge zur besseren, auch grenzüberschreitenden Vernetzung von Natura-2000-Gebieten sowie Grüne Infrastruktur (TEN-G, Punkt 25). Die Umweltminister haben also viele der auch von den Naturschutzverbänden identifizierten Lücken des Aktionsplans angesprochen und ihre Beseitigung gefordert. Leider findet sich allerdings der von den Naturschutzverbänden und auch in der „Naturschutzoffensive 2020“ des Bundesumweltministeriums ptropagierte eigenständige EU-Naturschutzfonds in Höhe von 15 Mrd. € pro Jahr nicht explizit wieder.

Mehrjähriger Finanzrahmen

Am 29. Juni haben EU-Haushaltskommissar Günther H. Oettinger und seine Kollegin für Regionalpolitik, Corina Cretu, ein sogenanntes „Reflexionspapier“ zur Entwicklung des MFR im Rahmen der künftig nur noch 27 EU-Mitgliedstaaten vorgestellt (COM(2017) 358). Das Papier skizziert zunächst die mit den Austritt Großbritanniens und neuen Anforderungen verbundenen Randbedingen des MFR für die Jahre 2021 bis 2027, insbesondere in Kapitel 3 („Trends und Herausforderungen“). In Punkt 3.2.3. wird zum Thema „Nachhaltige Landwirtschaft“ der Status quo beschrieben, innovative Ansätzen finden sich hier (noch) nicht.

In Kapitel 4 („Optionen für die künftigen EU-Finanzen“) werden allerdings unter 4.1.2. – immerhin – bereits mögliche neue Schwerpunkte angedeutet, wenn es etwa heißt: „Es besteht noch Spielraum für eine weitere Wirkungssteigerung dieser Politik, indem man den Schwerpunkt darauf verlagert, den Landwirten verstärkt Anreize zu geben, öffentliche Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaschutz bereitzustellen“ (S. 24).

Das Kapitel 5 („Mögliche Szenarien für die EU-27“) folgt weitgehend dem „Weißbuch zur Zukunft Europas“, in dem EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im Frühjahr fünf mögliche Szenarien für die Zukunft der EU aufgezeigt hatte. Naturgemäß finden die Agrarsubventionen als bisher größter Ausgabenposten des EU-Haushaltes auch hier ausführlich Erwähnung. Die Optionen erstrecken sich von Beibehaltung des Status quo (Szenario 1) bis hin zu drastischen Kürzungen (Szenarien 2 und 4) oder sogar Erhöhungen der Mittel (Szenario 5), wobei aber jeweils die Aufteilung in Direktzahlungen sowie in Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beibehalten wird.

Nach den derzeitigen Planungen der EU-Kommission soll ein konkreter Vorschlag für das nächste EU-Budget nach 2020 erst im Frühjahr/Sommer 2018 vorgelegt werden. Damit dürften die Beratungen und Beschlussfassungen für den MFR 2021 bis 2027, und damit auch die GAP, im EU-Parlament und im Ministerrat unter erheblichem Zeitdruck erfolgen. Denn im Frühjahr 2019 sind bereits EP-Wahlen, die Amtszeit der amtierenden EU-Kommission unter Juncker endet im November 2019. Eine Verzögerung der Entscheidungen in die neue Legislaturperiode des EP und Amtsperiode der neuen Kommission (2019 bis 2024) könnte somit einen verspäteten Beginn der neuen Förderperiode zur Folge haben.

Links

Ratsschlussfolgerungen der EU-Umweltminister zum „Action Plan for nature, people and the economy“ (bislang nur in Englisch):

Reflexionspapier der EU-Kommission zum EU-Haushalt (COM(2017) 358, deutsche Fassung):

Kontakt

Claus Mayr arbeitet als Direktor für Europapolitik des NABU in Brüssel. Er berichtet in dieser Kolumne regelmäßig über wichtige europäische Entwicklungen.

Claus.Mayr@NABU.de

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