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Umgang mit Kreuzkräutern

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Von Andrea Matt

Wo Kreuzkräuter wachsen, kann auch der Jakobskrautbär leben. Der schwarzrot gefärbte Schmetterling ist eines der vielen Kleinlebewesen, die sich von den heimischen, hellgelb blühenden Kreuzkräutern ernähren. Weil die Pflanzen aber auch Giftstoffe enthalten, die vor allem Pferde und Rinder gefährden können, ist der Umgang mit ihnen umstritten. Um die Diskussionen zu versachlichen, lud der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) zur internationalen Fachtagung „Kreuzkräuter und Naturschutz" ein.

Praxisorientierte Wissenschaftler stellten ihre Forschungsergebnisse vor und leiteten daraus konkrete Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den vier häufigsten Kreuzkraut-Arten ab. Die Referierenden sprachen sich für einen differenzierten Umgang mit Kreuzkräutern aus. Insbesondere muss im Umgang mit Kreuzkräutern zwischen den heimischen Arten und dem eingeschleppten Schmalblättrigen Kreuzkraut unterschieden werden. Für wichtig halten sie abgestimmte Handlungsanleitungen, mit denen flächenspezifisch geprüft wird, ob eine Zurückdrängung der Arten notwendig ist und wie dies gegebenenfalls schonend und nachhaltig zu erreicht werden kann.

Prof. Dr. Martijn Bezemer aus den Niederlanden zeigte in seinem Vortrag auf, dass Jakobs-Kreuzkräuter den Boden zu ihrem Nachteil beeinflussen. Das Phänomen ist von verschiedenen Nutzpflanzen, wie z.B. der Kartoffel, bekannt und wird als „Bodenmüdigkeit" bezeichnet. Es bewirkt, dass Kreuzkraut-Bestände, die sich zunächst stark vermehren, nach etwa fünf Jahren zurückgehen und nach ungefähr 15 Jahren nur noch in unauffälligen Beständen vorkommen.

Der Jurist Volkmar Nies, tätig bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, prüfte die Kreuzkraut-Problematik aus rechtlicher Sicht. Demnach bestehen Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegen den Nachbarn auf Bekämpfung des Kreuzkrautes nur für den Fall, dass diese aktiv ausgesät worden sind oder die Unterlassung ihrer Bekämpfung ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Flächen darstellt. Förderrechtlich kann ein erheblicher, d.h. über 50-%iger Bewuchs mit nicht als Futter geeigneten Pflanzen, dazu führen, dass die Fläche nicht als beihilfefähig anerkannt wird.

Ein wichtiges Ergebnis der Tagung ist die „Göttinger Erklärung". Sie besteht aus den Handlungsempfehlungen der Referierenden und berücksichtigt dabei die Diskussionsbeiträge. Ergänzend wird der DVL einen Tagungsband mit einer Kurzfassung der Vorträge herausgegeben. Präsentationen der Tagung können auf der Webseite www.kreuzkraut.de heruntergeladen werden.

Das DVL-Projekt „Umgang mit Kreuzkräutern auf relevanten Flächen des Naturschutzes" wird durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mittel des Bundesumweltministeriums gefördert.

Kontakt

Andrea Matt , Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V., Ansbach

a.matt@lpv.de

www.lpv.de , www.kreuzkraut.de

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