Kurz & Bündig
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BAURECHT: Der Bundesrat hat grünes Licht für die von Bundesbauministerin Barbara Hendricks angestoßene Novelle des Bauplanungsrechts gegeben. Städte und Gemeinden erhalten mehr Flexibilität bei der Planung von Innenstadtquartieren mit gemischter Nutzung. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet", die verdichtetes Bauen und Dachaufstockungen erleichtert und eine hohe Durchmischung von Wohnen, Arbeit und Freizeit ermöglicht. Die Novelle berücksichtigt auch Änderungen der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bauprojekten.
FLÄCHENVERBRAUCH: Das Umweltbundesamt empfiehlt eine Kontingentierung für den Flächenverbrauch und den Handel mit Flächenzertifikaten. Das derzeitige Bau- und Planungsrecht allein reiche nicht aus, um das „30-Hektar-Ziel" der Bundesregierung zu erreichen (derzeit würden 66 ha pro Tag verbraucht). Das Ziel müsse verbindlich festgelegt und die Fläche nach einem festen Schlüssel auf die Länder und weiter auf die Kommunen verteilt werden. Die Umsetzung könnte durch einen kommunalen Handel mit Flächenzertifikaten erfolgen, dessen Praxistauglichkeit in einem bundesweiten Modellversuch bereits erfolgreich erprobt wurde. Darin erhielten 87 Kommunen nach einem Bevölkerungsschlüssel Kontingente für das Bauen „auf der grünen Wiese".
BLAUES BAND: Das Kabinett hat das Bundesprogramm „Blaues Band" beschlossen, um die Renaturierung von Fließgewässern und Auen zu fördern. Positiv sei, dass Nebenwasserstraßen endlich der verkehrlichen Nutzung entzogen würden und ein Biotopverbund an den großen Flüssen entstehen könne, erklärte dazu der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Das Programm wird helfen, Flüsse, Ufer und Auen als natürliche Einheiten zu betrachten, nicht nur als Verkehrswege", sagte Weiger. Allerdings forderte er, die beschlossene Finanzausstattung von 50 Mio. € jährlich zu verdoppeln. „Die Reinigungsleistung unserer wenigen verbliebenen Auen erbringt allein bei Stickstoff und Phosphor schon einen Gegenwert von mehr als 500 Mio. € jährlich."
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